Wohnungsgeberbestätigung

Beschreibung

Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.

Eine der größten Änderung ist, dass die Wohnungsgeber bei jedem Einzug Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen müssen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, müssen auch Eigentümer genannt werden.
     
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit dem Datum
    z. B. Einzug am 01.11.2015
     
  • die Anschrift der Wohnung
    Neben der Straße und Hausnumemr ist hier zusätzlich die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes anzugeben, zum Beispiel 1. OG Nr. 8.
     
  • Vor- und Familiennamen aller meldepflichtigen Personen

Wohnungsgeber und Eigentümer einer Wohnung müssen nicht identisch sein. Wird eine Wohnung untervermietet, stellt der Hauptmieter die Bescheinigung aus und nennt hierin auch den Eigentümer.

Die Vorlage eines Mietvertrages allein reicht zur Anmeldung nicht aus.

Das Formular kann in Ihrem PDF-Reader ausgefüllt werden: Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)

 

Die Wohnungsgeberbestätigung sollte in der Regel zum Termin der Wohnungsnehmer/innen mitgebracht werden. Die Bestätigung kann aber auch vorab durch den Wohnungsgeber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zur Verfügung gestellt werden, postalisch oder per E-Mail.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen