Verkehrsbehördliche Anordnungen nach der StVO

Beschreibung

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat seit dem 01.01.2003 als Straßenverkehrsbehörde das Recht, verkehrsbehördliche Anordnungen für das Stadtgebiet zu treffen. Dazu zählen Anordnungen in Bezug auf amtliche Schilder und Markierungen nach der StVO.

Bürger und Einwohner können Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit/-lenkung machen und Verkehrszeichen oder - einrichtungen (z.B. Ampel, Zebrastreifen, verkehrsberuhigter Bereich, 30er-Zone, Geschwindigkeitsbeschränkung, Überholverbot, Parkverbote, Fahrbahnmarkierungen ect.) beantragen.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und Straßenbaulastträgern werden regelmäßig Verkehrsschauen durchgeführt und die notwendigen Anordnungen getroffen, um Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die regelmäßige Auswertung der Unfallanalysen spielt dabei eine wichtige Rolle.

Durch verkehrsbehördliche Anordnungen sollen bei nachgewiesenen verkehrsrechtlichen Bedürfnissen bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert und zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderliche Maßnahmen getroffen werden.

 

Verkehrszeichen dürfen grundsätzlich nur dort angebracht werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird.

Vor jeder Entscheidung der Verkehrsbehörde ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren durchzuführen. Dabei sind die zuständigen Straßenbaulastträger (für Landesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, für Kreisstraßen das Kreistiefbauamt Güterloh, für Stadtstraßen der Fachbereich Tiefbau und Umwelt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock) und die Polizei zu hören.

Einen Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 Abs. 1 und 3 StVO können Sie bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung stellen.

Der Antrag sollte grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

- Beschreibung der Örtlichkeit
- Schilderung der Verkehrsabläufe
- Beschreibung der festgestellten Defizite und Verkehrsbeeinträchtigungen
- Lösungsvorschläge soweit möglich
- evtl. vorhandene Fotos

Formloser schriftlicher Antrag - auch per Fax oder E-Mail

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen