Fundbüro

Kurzbeschreibung

Haben Sie etwas verloren (z. B. Handy, Portemonnaie, Autoschlüssel oder sogar ein Fahrrad)? Dann könnten Sie Glück haben, dass es im Fundbüro im Rathaus abgegeben wurde.

Sie haben etwas gefunden? Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Beschreibung

Verloren?

Hier können Sie online eine Verlustanzeige aufgeben.

Gefunden?

Hier können Sie online eine Fundanzeige aufgeben.

Verlustbescheinigung

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und diesen Verlust bei Ihrer Versicherung als Schaden melden wollen, kann es vorkommen, dass manche Versicherungen dafür eine Bescheinigung Ihres zuständigen Fundbüros verlangen. Aus dieser Verlustbescheinigung muss hervorgehen, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden wurde. 

Wenn Sie eine Verlustbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro.

Versteigerungstermine

Sobald ein neuer Termin bekannt ist, werden Sie 4 Wochen vorher in den örtlichen Tageszeitungen, im Aushange des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock darüber informiert.


Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Dabei handelt es sich nur um eine Fundsache, wenn der Gegenstand mindestens einen Wert von 10 € hat. 

Sollte ein Fundgegenstand nach einer gewissen Verwahrfrist jedoch nicht abgeholt werden, kann es sein, dass dieser bei der Fundsachenversteigerung angeboten wird. 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson