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Fundbüro
Kurzbeschreibung
Haben Sie etwas verloren (z. B. Handy, Portemonnaie, Autoschlüssel oder sogar ein Fahrrad)? Dann könnten Sie Glück haben, dass es im Fundbüro im Rathaus abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden? Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Beschreibung
Verloren?
Hier können Sie online eine Verlustanzeige aufgeben.
Gefunden?
Hier können Sie online eine Fundanzeige aufgeben.
Verlustbescheinigung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und diesen Verlust bei Ihrer Versicherung als Schaden melden wollen, kann es vorkommen, dass manche Versicherungen dafür eine Bescheinigung Ihres zuständigen Fundbüros verlangen. Aus dieser Verlustbescheinigung muss hervorgehen, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden wurde.
Wenn Sie eine Verlustbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro.
Versteigerungstermine
Sobald ein neuer Termin bekannt ist, werden Sie 4 Wochen vorher in den örtlichen Tageszeitungen, im Aushange des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock darüber informiert.
Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Dabei handelt es sich nur um eine Fundsache, wenn der Gegenstand mindestens einen Wert von 10 € hat.
Sollte ein Fundgegenstand nach einer gewissen Verwahrfrist jedoch nicht abgeholt werden, kann es sein, dass dieser bei der Fundsachenversteigerung angeboten wird.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung im Portal nutzbar
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Fundbüro
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- fundbuero@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktperson
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Rothkamm
- Voller Name:
-
Frau Rothkamm
- Telefon:
- 05207 8905-5160
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonHerr Lienen
- Voller Name:
-
Herr Lienen
- Telefon:
- 05207 8905-5174
Haben Sie etwas verloren (z. B. Handy, Portemonnaie, Autoschlüssel oder sogar ein Fahrrad)? Dann könnten Sie Glück haben, dass es im Fundbüro im Rathaus abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden? Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Verloren?
Hier können Sie online eine Verlustanzeige aufgeben.
Gefunden?
Hier können Sie online eine Fundanzeige aufgeben.
Verlustbescheinigung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und diesen Verlust bei Ihrer Versicherung als Schaden melden wollen, kann es vorkommen, dass manche Versicherungen dafür eine Bescheinigung Ihres zuständigen Fundbüros verlangen. Aus dieser Verlustbescheinigung muss hervorgehen, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden wurde.
Wenn Sie eine Verlustbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro.
Versteigerungstermine
Sobald ein neuer Termin bekannt ist, werden Sie 4 Wochen vorher in den örtlichen Tageszeitungen, im Aushange des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock darüber informiert.
Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Dabei handelt es sich nur um eine Fundsache, wenn der Gegenstand mindestens einen Wert von 10 € hat.
Sollte ein Fundgegenstand nach einer gewissen Verwahrfrist jedoch nicht abgeholt werden, kann es sein, dass dieser bei der Fundsachenversteigerung angeboten wird.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1473/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3