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Meldebescheinigung
Beschreibung
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordens- und Künstlername,
- Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)
Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:
- Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugdatum
- Familienstand
Die Bescheinigung wird Ihnen direkt vor Ort ausgestellt und mitgegeben.
Diese Dienstleistung kann bisher nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen
Sollte Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigen Person die persönliche Vorsprache im Rathaus nicht möglich sein, so melden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail hier im Einwohnermeldeamt.
9,- Euro je Bescheinigung ist in Bar oder per EC-Karte bei Aushändigung zu zahlen.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordens- und Künstlername,
- Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)
Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:
- Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugdatum
- Familienstand
Die Bescheinigung wird Ihnen direkt vor Ort ausgestellt und mitgegeben.
Diese Dienstleistung kann bisher nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen
Sollte Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigen Person die persönliche Vorsprache im Rathaus nicht möglich sein, so melden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail hier im Einwohnermeldeamt.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1465/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3