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Gewerbezentralregisterauszug
Beschreibung
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält behördliche Entscheidungen und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung. Ausführliche Erläuterungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Das Gewerbezentralregister wird nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann eine Auskunft direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Die Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz im Regelfall innerhalb einer Woche versandt. Bei hohem Antragsaufkommen sind vereinzelt Wartezeiten von 2-4 Wochen einzuplanen.
Natürliche Personen (Privatpersonen) können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren (privaten) Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch Familienangehörige) ist nicht möglich.
Juristische Personen und Personenvereinigungen, die das Gewerbe in Schloß Holte-Stukenbrock angemeldet haben, stellen den Antrag bei der Meldebehörde der Stadtverwaltung.
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Die Antragstellung in der Meldebehörde wird einfacher, wenn ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis, sowie Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorliegt.
Beide Auskünfte werden grundsätzlich an die antragstellende Person (gesetzlichen Vertreter) gesandt.
Wenn die Auskunft bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird sie direkt an die Behörde übermittelt. Anschrift, Sachbearbeitende und ggf. Aktenzeichen müssen bei Antragstellung angegeben werden.
Je Auskunft beträgt die Gebühr 13,- Euro und ist bei Antragstellung bar oder per EC-Karte zu zahlen, eine Quittung wird Ihnen ausgestellt.
Zahlungen per Kreditkarte oder auf Rechnung sind nicht möglich.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält behördliche Entscheidungen und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung. Ausführliche Erläuterungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Das Gewerbezentralregister wird nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann eine Auskunft direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Natürliche Personen (Privatpersonen) können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren (privaten) Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch Familienangehörige) ist nicht möglich.
Juristische Personen und Personenvereinigungen, die das Gewerbe in Schloß Holte-Stukenbrock angemeldet haben, stellen den Antrag bei der Meldebehörde der Stadtverwaltung.
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Die Antragstellung in der Meldebehörde wird einfacher, wenn ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis, sowie Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorliegt.
Beide Auskünfte werden grundsätzlich an die antragstellende Person (gesetzlichen Vertreter) gesandt.
Wenn die Auskunft bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird sie direkt an die Behörde übermittelt. Anschrift, Sachbearbeitende und ggf. Aktenzeichen müssen bei Antragstellung angegeben werden.
Die Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz im Regelfall innerhalb einer Woche versandt. Bei hohem Antragsaufkommen sind vereinzelt Wartezeiten von 2-4 Wochen einzuplanen.
Bundesamt für Justiz - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1464/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3