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Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Beschreibung
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet/berechtigt, bestimmte Datenübermittlungen durchzuführen.
Dies wären Übermittlungen
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- an die Kirche von Familienangehörigen, wenn Sie unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung: einmalig vor dem 18. Geburtstag, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
- über Altersjubiläums (ab 70. Geburtstag) oder Ehejubiläums (ab Goldener Hochzeit) an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
- an Adressbuchverlage
Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist kostenlos. Bitte reichen Sie hierfür das Formular: Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz ein.
Ausführliche Informationen können Sie in Ihrem Bürgerservice erfragen.
Auch die Einrichtung einer Auskunftssperre ist möglich, wenn aus einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen können. Ein Antrag muss schriftlich gestellt, begründet und durch Nachweise belegt werden. Ein persönliches Gespräch ist hier immer ratsam. (Formular: Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre)
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350