Denkmalschutz

Beschreibung

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen. Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen