Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Denkmalschutz
Beschreibung
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen. Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 6
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bauaufsicht@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Untere Denkmalschutzbehörde
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 6
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- denkmal@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Venne
- Voller Name:
Herr Venne
- Position:
- Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5130
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Nolte
- Voller Name:
Frau Nolte
- Telefon:
- 05207 8905-5132
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen. Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1458/showDer Fachbereich 6 ist sowohl für die Bauaufsicht als auch für den Denkmalschutz zuständig.
Zu dem Aufgabenbereich Bauaufsicht gehört die Beratung von Bauwilligen und die Genehmigung und Bauüberwachung von Neubauten, Umbauten und Abbrüchen.
Tätig wird die Bauaufsicht auch im Zusammenhang mit der Teilung von Grundstücken und der Bildung von Wohnungseigentum. Bestehende Gebäude werden im Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen überwacht.
Der Aufgabenbereich Denkmalschutz umfasst die Beratung in allen Denkmalangelegenheiten, die Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse, Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Gewährung von Ausnahmen nach EnEV, die Beratung über Fördermöglichkeiten, die Vergabe von Fördermitteln für Baudenkmäler, die Ausstellung von Steuerbescheinigungen und das Führen der Denkmalliste.
FB 6