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Brandverhütungsschau / Wiederkehrende Prüfung
Kurzbeschreibung
Eine Brandverhütungsschau / wiederkehrende Prüfung ist eine Begehung von Gebäuden zur Überprüfung des Brandschutzes.
Beschreibung
In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist in Zeitabständen von längstens 6 Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Die Zeitabstände für die jeweiligen Gebäudearten ist in der Satzung zur Brandverhütungsschau festgelegt. Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Brandverhütungsschauen werden u.a. durchgeführt in
- Gewerbebetrieben (je nach Größe)
- Pflege- und Betreuungsbetrieben (Altenheime, Kindergärten, etc.)
- Übernachtungsbetrieben
- Versammlungsstätten (Gebäude mit Räumen für >200 Personen)
- Schulen
- Verkaufsstätten (je nach Größe)
- Verwaltungsgebäuden (je nach Größe)
An der Brandverhütungsschau nehmen der Brandschutztechniker der Stadt, ggf. der Brandschutzingenieur der Kreises, eine Vertreterin/ein Vertreter der Bauaufsichtsbehörde sowie der/die Inhaber oder Nutzer des Gebäudes teil.
Zusätzlich zur Brandverhütungsschau kann in Sonderbauten (z.B. Versammlungsstätten, Schulen, Beherbergungsstätten) eine wiederkehrende Prüfung durch die Bauaufsicht vorgeschrieben sein. Diese ist in Abständen von 3 bzw. 6 Jahren (je nach Objekt) durchzuführen.
Seit dem 21.12.2011 gilt die Brandschaugebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
Die Gebühr für die Brandverhütungsschau berechnet sich nach der Dauer der Brandverhütungsschau und der Bearbeitungszeit für die Vor- und Nachbereitung und der Anzahl der eingesetzten Kräfte und beträgt je angefangene Viertelstunde 16,00 € je Kraft. Die Brandschaugebührenordnung finden rechts (Mobiltelefon: unten) auf dieser Seite.
Die wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten ist ebenfalls gebührenpflichtig und wird nach Aufwand berechnet.
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Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 6
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Rauser
- Voller Name:
Herr Rauser
- Telefon:
- 05207 8905-5134
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Venne
- Voller Name:
Herr Venne
- Position:
- Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5130
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Nolte
- Voller Name:
Frau Nolte
- Telefon:
- 05207 8905-5132
Eine Brandverhütungsschau / wiederkehrende Prüfung ist eine Begehung von Gebäuden zur Überprüfung des Brandschutzes.
In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist in Zeitabständen von längstens 6 Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Die Zeitabstände für die jeweiligen Gebäudearten ist in der Satzung zur Brandverhütungsschau festgelegt. Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Brandverhütungsschauen werden u.a. durchgeführt in
- Gewerbebetrieben (je nach Größe)
- Pflege- und Betreuungsbetrieben (Altenheime, Kindergärten, etc.)
- Übernachtungsbetrieben
- Versammlungsstätten (Gebäude mit Räumen für >200 Personen)
- Schulen
- Verkaufsstätten (je nach Größe)
- Verwaltungsgebäuden (je nach Größe)
An der Brandverhütungsschau nehmen der Brandschutztechniker der Stadt, ggf. der Brandschutzingenieur der Kreises, eine Vertreterin/ein Vertreter der Bauaufsichtsbehörde sowie der/die Inhaber oder Nutzer des Gebäudes teil.
Zusätzlich zur Brandverhütungsschau kann in Sonderbauten (z.B. Versammlungsstätten, Schulen, Beherbergungsstätten) eine wiederkehrende Prüfung durch die Bauaufsicht vorgeschrieben sein. Diese ist in Abständen von 3 bzw. 6 Jahren (je nach Objekt) durchzuführen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1457/showDer Fachbereich 6 ist sowohl für die Bauaufsicht als auch für den Denkmalschutz zuständig.
Zu dem Aufgabenbereich Bauaufsicht gehört die Beratung von Bauwilligen und die Genehmigung und Bauüberwachung von Neubauten, Umbauten und Abbrüchen.
Tätig wird die Bauaufsicht auch im Zusammenhang mit der Teilung von Grundstücken und der Bildung von Wohnungseigentum. Bestehende Gebäude werden im Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen überwacht.
Der Aufgabenbereich Denkmalschutz umfasst die Beratung in allen Denkmalangelegenheiten, die Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse, Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Gewährung von Ausnahmen nach EnEV, die Beratung über Fördermöglichkeiten, die Vergabe von Fördermitteln für Baudenkmäler, die Ausstellung von Steuerbescheinigungen und das Führen der Denkmalliste.
FB 6