Handwerkerparkausweis

Beschreibung

Um Handwerkern und anderen Betrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind, die Arbeit zu erleichtern, können Handwerksbetriebe Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot für Ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge beantragen.

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung (siehe Dokument „Antragsberechtigte Betriebe“).

Der Parkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, die
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift (mind. DIN A4) einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen.
Betriebe die reine Ladetätigkeiten ausführen, sind nicht antragsberechtigt.

Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold (OWL) oder für das Land NRW erteilt werden.

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

 

Die Gültigkeit des Ausweises beträgt 1 Jahr.

 

Der Handwerkerparkausweis ist fahrzeugbezogen und kann für maximal fünf Fahrzeuge ausgestellt werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.

Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken im Umfeld von 300 m zum Betriebssitz.

  • Den "Antrag Handwerkerparkausweises" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
  • Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  • Kopien der Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil 1

 

Kreis GT:                                                              100,- € Verwaltungsgebühren je Genehmigung pro Jahr

Regierungsbezirk Detmold (OWL):                      150,- € Verwaltungsgebühren je Genehmigung pro Jahr

NRW:                                                                   280,- € Verwaltungsgebühren je Genehmigung pro Jahr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen