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Führerschein-Angelegenheiten
Beschreibung
Für alles Rund um die Führerscheine ist für Personen aus dem Kreis Gütersloh die Kreisverwaltung in Gütersloh zuständig, somit auch für Personen aus Schloß Holte-Stukenbrock. Auch die erforderlichen Anträge können direkt beim Kreis Gütersloh gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Kreis Gütersloh - Führerscheine
Als Einwohner (m/w/d) der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock können Sie einige Angelegenheiten, die der Kreis normalerweise regelt auch hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen. Dazu zählt der Führerschein-Umtausch, allerdings wird hier im Rathaus auch nur der Antrag aufgenommen, der dann wiederum dem Kreis Gütersloh weitergeleitet wird.
Sicherlich fragen Sie sich, wann Sie überhaupt dazu verpflichtet sind Ihren alten Führerschein neu beantragen zu müssen.
Dazu gibt es zwei verschiedene Tabellen. Sollten Sie noch Inhaber (m/w/d) von einem "grauen oder rosa Lappen" sein, so richtet sich der Umtausch nach Ihrem Geburtsjahr. Bei EU-Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Umtausch nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr.
Die entsprechenden Tabellen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Außerdem dürfen Sie, müssen Sie aber nicht, einen neuen Führerschein beantragen, wenn sich Ihr Nachname geändert hat, zum Beispiel durch Heirat, Rücknahme des früheren Namens oder auch durch Adoption. Rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet. Allerdings könnte es bei einer Verkehrskontrolle zu Verwirrungen kommen, dem können Sie vorbeugen, indem Sie den Führerschein zeitnah nach der Namensänderung neu beantragen. Die Daten auf dem Führerschein werden allerdings spätestens dann aktualisiert, wenn Sie aufgrund der Verpflichtung zum Umtausch einen neuen Führerschein beantragen.
Die Ausstellung des neuen Führerscheins erfolgt mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
Der fertig produzierte Führerschein wird Ihnen dann direkt nach Hause zugeschickt.
WICHTIG: Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung entwertet und ist bis zum Erhalt des neuen Dokumentes für Sie innerhalb Deutschlands nutzbar. Im Ausland ist mit Einschränkungen zu rechnen. Sollten Sie eine Reise ins Ausland planen, beachten Sie die durchaus lange Bearbeitungszeit, ggf. wäre es besser, wenn Sie die Beantragung des neuen Führerscheines nach der Reise planen. Bei Fragen rufen Sie uns an.
Weitere Informationen zum Thema Ersterteilung oder Verlängerung des sogenannten LKW-Führerscheins (Klasse 2 bzw. CE / CE79) finden Sie auf der Seite vom Kreis Gütersloh:
Der internationale Führerschein und Führerscheine zur Fahrgastbeförderung können nur direkt beim Kreis Gütersloh beantragt werden
- Führerschein
- Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto. Gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich.
Die Frist für die Jahrgänge "von 1953 bis 1958" wurde derzeit auf Juli 2022 verlängert.
Bei Besitz des rosa/grauen Führerscheins gilt die Frist nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (m/w/d) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | bis zum 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | bis zum 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | bis zum 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | bis zum 19.01.2024 |
1971 oder später | bis zum 19.01.2025 |
Bei Besitz der Scheckkarte gilt das Ausstellungsjahr: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
|
1999 bis 2001 | bis zum 01.01.2026 |
2002 bis 2004 | bis zum 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | bis zum 19.01.2028 |
2008 | bis zum 19.01.2029 |
2009 | bis zum 19.01.2030 |
2010 | bis zum 19.01.2031 |
2011 | bis zum 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | bis zum 19.01.2033 |
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie hier beim Land NRW: Land NRW - Führerscheintausch
Hier finden Sie eine Pressemitteilung des Kreises Gütersloh zum Führerscheinumtausch.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- Umtausch: 30,30 €
- Bei Verlust: 46,30 €
Sie haben die Möglichkeit Bar oder mit EC-Karte bei Antragstellung zu bezahlen.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Haas
- Voller Name:
Herr Haas
- Telefon:
- 05207 8905-323
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Eickenbusch
- Voller Name:
Frau Eickenbusch
- Telefon:
- 05207 8905-323
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Laumann
- Voller Name:
Frau Laumann
- Telefon:
- 05207 8905-421
Für alles Rund um die Führerscheine ist für Personen aus dem Kreis Gütersloh die Kreisverwaltung in Gütersloh zuständig, somit auch für Personen aus Schloß Holte-Stukenbrock. Auch die erforderlichen Anträge können direkt beim Kreis Gütersloh gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Kreis Gütersloh - Führerscheine
Als Einwohner (m/w/d) der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock können Sie einige Angelegenheiten, die der Kreis normalerweise regelt auch hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen. Dazu zählt der Führerschein-Umtausch, allerdings wird hier im Rathaus auch nur der Antrag aufgenommen, der dann wiederum dem Kreis Gütersloh weitergeleitet wird.
Sicherlich fragen Sie sich, wann Sie überhaupt dazu verpflichtet sind Ihren alten Führerschein neu beantragen zu müssen.
Dazu gibt es zwei verschiedene Tabellen. Sollten Sie noch Inhaber (m/w/d) von einem "grauen oder rosa Lappen" sein, so richtet sich der Umtausch nach Ihrem Geburtsjahr. Bei EU-Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Umtausch nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr.
Die entsprechenden Tabellen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Außerdem dürfen Sie, müssen Sie aber nicht, einen neuen Führerschein beantragen, wenn sich Ihr Nachname geändert hat, zum Beispiel durch Heirat, Rücknahme des früheren Namens oder auch durch Adoption. Rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet. Allerdings könnte es bei einer Verkehrskontrolle zu Verwirrungen kommen, dem können Sie vorbeugen, indem Sie den Führerschein zeitnah nach der Namensänderung neu beantragen. Die Daten auf dem Führerschein werden allerdings spätestens dann aktualisiert, wenn Sie aufgrund der Verpflichtung zum Umtausch einen neuen Führerschein beantragen.
Die Ausstellung des neuen Führerscheins erfolgt mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
Der fertig produzierte Führerschein wird Ihnen dann direkt nach Hause zugeschickt.
WICHTIG: Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung entwertet und ist bis zum Erhalt des neuen Dokumentes für Sie innerhalb Deutschlands nutzbar. Im Ausland ist mit Einschränkungen zu rechnen. Sollten Sie eine Reise ins Ausland planen, beachten Sie die durchaus lange Bearbeitungszeit, ggf. wäre es besser, wenn Sie die Beantragung des neuen Führerscheines nach der Reise planen. Bei Fragen rufen Sie uns an.
Weitere Informationen zum Thema Ersterteilung oder Verlängerung des sogenannten LKW-Führerscheins (Klasse 2 bzw. CE / CE79) finden Sie auf der Seite vom Kreis Gütersloh:
Der internationale Führerschein und Führerscheine zur Fahrgastbeförderung können nur direkt beim Kreis Gütersloh beantragt werden
- Führerschein
- Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto. Gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich.
Die Frist für die Jahrgänge "von 1953 bis 1958" wurde derzeit auf Juli 2022 verlängert.
Bei Besitz des rosa/grauen Führerscheins gilt die Frist nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (m/w/d) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | bis zum 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | bis zum 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | bis zum 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | bis zum 19.01.2024 |
1971 oder später | bis zum 19.01.2025 |
Bei Besitz der Scheckkarte gilt das Ausstellungsjahr: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
|
1999 bis 2001 | bis zum 01.01.2026 |
2002 bis 2004 | bis zum 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | bis zum 19.01.2028 |
2008 | bis zum 19.01.2029 |
2009 | bis zum 19.01.2030 |
2010 | bis zum 19.01.2031 |
2011 | bis zum 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | bis zum 19.01.2033 |
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie hier beim Land NRW: Land NRW - Führerscheintausch
Hier finden Sie eine Pressemitteilung des Kreises Gütersloh zum Führerscheinumtausch.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1439/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3