Führungszeugnis

Beschreibung

Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.

Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.

Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung über die kinder- und jugendnahe Tätigkeit mit. Hierin sollte bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
 
 
 
Diese Dienstleistung kann bisher nicht über die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Bundeszentralregistergesetz

Für die Beantragung bitte vorlegen:

  • Personalausweis oder Pass
  • bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
  • bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen

Der Antrag wird sofort elektronisch an das Bundeamt für Justiz weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit vom Bundesamt beträgt in den meisten Fällen 14 Werktage. Derzeit kommt es bei behördlichen Führungszeugnissen zu einer längeren Bearbeitungszeit, diese kann derzeit mehr als vier Wochen betragen.

Europäischen Führungszeugnisse können auch eine Bearbeitungszeit von 28 Werktagen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse

Sollten Sie nicht persönlich kommen können, um Ihr Führungszeugnis zu beantragen, dann haben Sie auch die Möglichkeit den von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses, zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Pass (eine Kopie reicht aus) und einer Vollmacht, der Person mitzugeben, die für Sie die Erstellung beantragen soll. Die Person muss sich allerdings ebenfalls per Personalausweis oder Pass ausweisen können. Den Antrag, sowie ein Formular für eine Vollmacht finden Sie hier unter Downloads.
 
Für die persönliche Antragstellung zur Erstellung Ihres eigenen Führungszeugnisses wird der Antrag nicht benötigt.
 
 
  • für jedes beantragte Führungszeugnis: 13,- Euro

Bezahlung erfolgt direkt in Bar oder per EC-Karte bei Antragstellung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen