Fischereischein

Kurzbeschreibung

Wer in Deutschland angeln möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen mit sich führen.

Beschreibung

Ihr Fischereischein läuft am 31.12. ab? Eine Verlängerung ist frühestens im Dezember des Ablaufjahres ab 01.01. des Folgejahres möglich.

 
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Bei Neuausstellung bitte vorlegen:

  • Prüfungszeugnis
  • Passfoto
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

Bei Verlängerung bitte vorlegen:

  • Fischereischein
  • Passfoto, wenn keine Verlängerung mehr möglich ist oder Angaben nicht mehr richtig/aktuell sind (z.B. Adresse, Lichtbild)
Die Fischereiprüfung können Sie beim Kreis Gütersloh ablegen.

Jugendfischereischeine werden für Jugendliche ab 10 Jahren ausgestellt und berechtigen dazu, gemeinsam mit einem erwachsenen Fischereischeininhaber angeln zu gehen. Der Jugendfischereischein wird immer für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt oder verlängert.

Fischereischeine für Erwachsene werden nach Bestehen einer staatlichen Fischereiprüfung als Jahresfischereischein (für das laufende Kalenderjahr) oder als 5-Jahres-Fischereischein (d. h. aktuelles + 4 weitere Kalenderjahre) ausgestellt. Ein Fischereischein kann nach dem Ablauf ohne erneute Prüfung verlängert werden.

  •   8,00 €  Jugendfischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
  • 16,00 €  1-Jahres-Fischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
  • 48,00 €  5-Jahres-Fischereischein (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)
  •   5,00 €  Zweitausfertigung (beispielsweise bei Verlust)

Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen