Fischereischein

Kurzbeschreibung

Wer in Deutschland angeln möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen mit sich führen.

Beschreibung

WICHTIG: Am 01.07. und 02.07.2026 können keine Fischereischeine und auch keine Verlängerungen ausgestellt werden! 

Erst ab dem 03.07.2026 ist eine Beantragung wieder möglich! 

 

Ab dem 03.07.2026 startet das neue Fischerei-Verfahren namens DigiFisch. Es gibt dann keine manuell ausgestellten Fischereischeine mehr, sondern Fischereischeine im Scheckkartenformat. Weiterhin wird eine Fischereiabgabe geleistet werden, wie bisher auch. Alte Fischereischeine dürfen ab dem 03.07.2026 gerne auf das neue Verfahren übertragen werden, müssen sie aber nicht. Dies ist spätestens bei Verlängerung notwendig. 

Wir beraten Sie hierzu gerne. 

 

 
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Bei Neuausstellung bitte vorlegen:

  • Prüfungszeugnis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

Bei Verlängerung bitte vorlegen:

  • Fischereischein
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Die Fischereiprüfung können Sie beim Kreis Gütersloh ablegen.

Fischereischeine im Scheckkartenformat für Erwachsene werden nach Bestehen einer staatlichen Fischereiprüfung ausgestellt. Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu zahlen in der Zeit, in der die betroffene Person fischen möchte. Dies kann jährlich erfolgen oder direkt für fünf Jahre. 

Jugendfischereischeine gibt es ab dem 01.07.2026 nicht mehr. Jugendliche ab 10 Jahre dürfen in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins und bezahlter Fischereiabgabe mitfischen, ohne dazu eine gesonderte Bescheinigung zu benötigen. 

Entweder selbstständig über das Verfahren DigiFisch, oder weiterhin hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Bitte buchen Sie einen Termin hierfür. 

  • 30,00 €  einmalig bei Neuausstellung einer Fischereischein Scheckkarte
  • 22,00 €  1-Jahres-Fischerei-Abgabe (für das laufende Kalenderjahr)
  • 50,00 €  5-Jahres-Fischerei-Abgabe (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)

Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson