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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wer in Deutschland angeln möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen mit sich führen.
Beschreibung
WICHTIG: Am 01.07. und 02.07.2026 können keine Fischereischeine und auch keine Verlängerungen ausgestellt werden!
Erst ab dem 03.07.2026 ist eine Beantragung wieder möglich!
Ab dem 03.07.2026 startet das neue Fischerei-Verfahren namens DigiFisch. Es gibt dann keine manuell ausgestellten Fischereischeine mehr, sondern Fischereischeine im Scheckkartenformat. Weiterhin wird eine Fischereiabgabe geleistet werden, wie bisher auch. Alte Fischereischeine dürfen ab dem 03.07.2026 gerne auf das neue Verfahren übertragen werden, müssen sie aber nicht. Dies ist spätestens bei Verlängerung notwendig.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Bei Neuausstellung bitte vorlegen:
- Prüfungszeugnis
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Bei Verlängerung bitte vorlegen:
- Fischereischein
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Fischereischeine im Scheckkartenformat für Erwachsene werden nach Bestehen einer staatlichen Fischereiprüfung ausgestellt. Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu zahlen in der Zeit, in der die betroffene Person fischen möchte. Dies kann jährlich erfolgen oder direkt für fünf Jahre.
Jugendfischereischeine gibt es ab dem 01.07.2026 nicht mehr. Jugendliche ab 10 Jahre dürfen in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins und bezahlter Fischereiabgabe mitfischen, ohne dazu eine gesonderte Bescheinigung zu benötigen.
Entweder selbstständig über das Verfahren DigiFisch, oder weiterhin hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Bitte buchen Sie einen Termin hierfür.
- 30,00 € einmalig bei Neuausstellung einer Fischereischein Scheckkarte
- 22,00 € 1-Jahres-Fischerei-Abgabe (für das laufende Kalenderjahr)
- 50,00 € 5-Jahres-Fischerei-Abgabe (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)
Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung im Portal nutzbar
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktperson
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Athens
- Voller Name:
-
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Bönsch
- Voller Name:
-
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Reinhard
- Voller Name:
-
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Nixdorf
- Voller Name:
-
Frau Nixdorf
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Cakolli
- Voller Name:
-
Frau Cakolli
- Telefon:
- 05207 8905-5032
Wer in Deutschland angeln möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen mit sich führen.
WICHTIG: Am 01.07. und 02.07.2026 können keine Fischereischeine und auch keine Verlängerungen ausgestellt werden!
Erst ab dem 03.07.2026 ist eine Beantragung wieder möglich!
Ab dem 03.07.2026 startet das neue Fischerei-Verfahren namens DigiFisch. Es gibt dann keine manuell ausgestellten Fischereischeine mehr, sondern Fischereischeine im Scheckkartenformat. Weiterhin wird eine Fischereiabgabe geleistet werden, wie bisher auch. Alte Fischereischeine dürfen ab dem 03.07.2026 gerne auf das neue Verfahren übertragen werden, müssen sie aber nicht. Dies ist spätestens bei Verlängerung notwendig.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Bei Neuausstellung bitte vorlegen:
- Prüfungszeugnis
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Bei Verlängerung bitte vorlegen:
- Fischereischein
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Fischereischeine im Scheckkartenformat für Erwachsene werden nach Bestehen einer staatlichen Fischereiprüfung ausgestellt. Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu zahlen in der Zeit, in der die betroffene Person fischen möchte. Dies kann jährlich erfolgen oder direkt für fünf Jahre.
Jugendfischereischeine gibt es ab dem 01.07.2026 nicht mehr. Jugendliche ab 10 Jahre dürfen in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins und bezahlter Fischereiabgabe mitfischen, ohne dazu eine gesonderte Bescheinigung zu benötigen.
Entweder selbstständig über das Verfahren DigiFisch, oder weiterhin hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Bitte buchen Sie einen Termin hierfür.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3