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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wer in Deutschland angeln möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen mit sich führen.
Beschreibung
Ihr Fischereischein läuft am 31.12. ab? Eine Verlängerung ist frühestens im Dezember des Ablaufjahres ab 01.01. des Folgejahres möglich.
Bei Neuausstellung bitte vorlegen:
- Prüfungszeugnis
- Passfoto
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Bei Verlängerung bitte vorlegen:
- Fischereischein
- Passfoto, wenn keine Verlängerung mehr möglich ist oder Angaben nicht mehr richtig/aktuell sind (z.B. Adresse, Lichtbild)
Jugendfischereischeine werden für Jugendliche ab 10 Jahren ausgestellt und berechtigen dazu, gemeinsam mit einem erwachsenen Fischereischeininhaber angeln zu gehen. Der Jugendfischereischein wird immer für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt oder verlängert.
Fischereischeine für Erwachsene werden nach Bestehen einer staatlichen Fischereiprüfung als Jahresfischereischein (für das laufende Kalenderjahr) oder als 5-Jahres-Fischereischein (d. h. aktuelles + 4 weitere Kalenderjahre) ausgestellt. Ein Fischereischein kann nach dem Ablauf ohne erneute Prüfung verlängert werden.
- 8,00 € Jugendfischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
- 16,00 € 1-Jahres-Fischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
- 48,00 € 5-Jahres-Fischereischein (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)
- 5,00 € Zweitausfertigung (beispielsweise bei Verlust)
Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Ihr Fischereischein läuft am 31.12. ab? Eine Verlängerung ist frühestens im Dezember des Ablaufjahres ab 01.01. des Folgejahres möglich.
Bei Neuausstellung bitte vorlegen:
- Prüfungszeugnis
- Passfoto
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
Bei Verlängerung bitte vorlegen:
- Fischereischein
- Passfoto, wenn keine Verlängerung mehr möglich ist oder Angaben nicht mehr richtig/aktuell sind (z.B. Adresse, Lichtbild)
- 8,00 € Jugendfischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
- 16,00 € 1-Jahres-Fischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
- 48,00 € 5-Jahres-Fischereischein (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)
- 5,00 € Zweitausfertigung (beispielsweise bei Verlust)
Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
Frau
Reinhard
4 (EG)
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
Frau
Reinhard
4 (EG)