Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Seit dem 01. September 2011 gibt es einen elektronischen Aufenthaltstitel, der nun im Scheckkartenformat ausgestellt und nicht mehr im Pass eingeklebt wird. (Betrifft nur die Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und die (Dauer-)Aufenthaltskarte)
Die Anträge hierfür müssen direkt bei der Ausländerbehörde in Gütersloh gestellt werden, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft oder wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde und ein "Übertrag" des Aufenthaltstitels vorgenommen werden muss.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Ausländerbehörde um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Auch die Aushändigung erfolgt dann bei der Ausländerbehörde.


Im Bürgerservice:

Die Änderung der Wohnanschrift auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt mit der Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde.

Weiterhin muss eine Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung hier im Bürgerservice beantragt und nach Ausstellung abgeholt werden.

Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Kreises Gütersloh.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen