Personalausweis

Beschreibung

Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:

Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.

Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist diese Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit  Ihrem Smartphones (oder Lesegerät) und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.

Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt.  Falls Sie bei der Beantragung jünger waren, können wir die Funktion für Sie kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis im Rathaus vorsprechen.

Direkt bei der Beantragung erhalten Sie Ihren persönlichen PIN-Brief. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall gut aufbewahren. Das Sperrkennwort erhalten Sie bei der Abholung Ihres Personalausweises.

Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei Ihrer Passbehörde Ihres Wohnortes anzeigen. Hierzu müssen Sie mit Termin persönlich hier im Rathaus vorsprechen. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort selbst sperren lassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren müssen Sie ebenfalls hier persönlich (mit Termin) melden.

 

Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmung

en.

Wichtiger Hinweis zum Passbild:

Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ können Sie weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus nutzen (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).

Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass papiergebundene Lichtbilder nur unter bestimmten Voraussetzungen über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter erlaubt werden. Dies gilt insbesondere, wenn

  • die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und ausgedruckt mitbekommen hat
  • das Passfoto vom zertifizierten Fotografen noch nicht in die Cloud geladen werden konnte

Selbst erstellte Passfotos dürfen allerdings ab dem 01.05.2025 gar nicht mehr angenommen werden.

 

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

  • 1 neues biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
    gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen)
  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
  • Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
  • Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).

Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt derzeit bis zu 4 Wochen.

Weitere Informationen, auch zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de

Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person persönlich anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.

Sie sollten Ihr Dokument am besten auch persönlich abholen. Bei Personen unter 16 Jahren, darf das Dokument auch von einer/einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.

Sollten Sie allerdings verhindert sein, so dürfen Sie auch jemanden bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie dazu das hier unter Downloads verfügbare Formular einer Vollmacht.

 

Sowohl für die Beantragung als auch für die Abholung des Personalausweises ist ein Termin vorab zu buchen.

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen (Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich):

für Antragstellende über 24 Jahren: 37,00 €
für Antragstellende unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen