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Personalausweis
Beschreibung
Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:
Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist diese Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit Ihrem Smartphones (oder Lesegerät) und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.
Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt. Falls Sie bei der Beantragung jünger waren, können wir die Funktion für Sie kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis im Rathaus vorsprechen.
Direkt bei der Beantragung erhalten Sie Ihren persönlichen PIN-Brief. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall gut aufbewahren. Das Sperrkennwort erhalten Sie bei der Abholung Ihres Personalausweises.
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei Ihrer Passbehörde Ihres Wohnortes anzeigen. Hierzu müssen Sie mit Termin persönlich hier im Rathaus vorsprechen. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort selbst sperren lassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren müssen Sie ebenfalls hier persönlich (mit Termin) melden.
Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmung
en.
Wichtiger Hinweis zum Passbild:
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ können Sie weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus nutzen (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).
Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass papiergebundene Lichtbilder nur unter bestimmten Voraussetzungen über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter erlaubt werden. Dies gilt insbesondere, wenn
- die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und ausgedruckt mitbekommen hat
- das Passfoto vom zertifizierten Fotografen noch nicht in die Cloud geladen werden konnte
Selbst erstellte Passfotos dürfen allerdings ab dem 01.05.2025 gar nicht mehr angenommen werden.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 neues biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen) - Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
- Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
- Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt derzeit bis zu 4 Wochen.
Weitere Informationen, auch zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person persönlich anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.
Sie sollten Ihr Dokument am besten auch persönlich abholen. Bei Personen unter 16 Jahren, darf das Dokument auch von einer/einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Sollten Sie allerdings verhindert sein, so dürfen Sie auch jemanden bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie dazu das hier unter Downloads verfügbare Formular einer Vollmacht.
Sowohl für die Beantragung als auch für die Abholung des Personalausweises ist ein Termin vorab zu buchen.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen (Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich):
für Antragstellende über 24 Jahren: 37,00 €
für Antragstellende unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Nixdorf
- Voller Name:
Frau Nixdorf
- Telefon:
- 05207 8905-306
Weiterführende Links
Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:
Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist diese Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit Ihrem Smartphones (oder Lesegerät) und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.
Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt. Falls Sie bei der Beantragung jünger waren, können wir die Funktion für Sie kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis im Rathaus vorsprechen.
Direkt bei der Beantragung erhalten Sie Ihren persönlichen PIN-Brief. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall gut aufbewahren. Das Sperrkennwort erhalten Sie bei der Abholung Ihres Personalausweises.
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei Ihrer Passbehörde Ihres Wohnortes anzeigen. Hierzu müssen Sie mit Termin persönlich hier im Rathaus vorsprechen. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort selbst sperren lassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren müssen Sie ebenfalls hier persönlich (mit Termin) melden.
Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmung
en.
Wichtiger Hinweis zum Passbild:
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ können Sie weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus nutzen (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).
Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass papiergebundene Lichtbilder nur unter bestimmten Voraussetzungen über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter erlaubt werden. Dies gilt insbesondere, wenn
- die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und ausgedruckt mitbekommen hat
- das Passfoto vom zertifizierten Fotografen noch nicht in die Cloud geladen werden konnte
Selbst erstellte Passfotos dürfen allerdings ab dem 01.05.2025 gar nicht mehr angenommen werden.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 neues biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen) - Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
- Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
- Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Sowohl für die Beantragung als auch für die Abholung des Personalausweises ist ein Termin vorab zu buchen.
Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt derzeit bis zu 4 Wochen.
Weitere Informationen, auch zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person persönlich anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.
Sie sollten Ihr Dokument am besten auch persönlich abholen. Bei Personen unter 16 Jahren, darf das Dokument auch von einer/einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Sollten Sie allerdings verhindert sein, so dürfen Sie auch jemanden bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie dazu das hier unter Downloads verfügbare Formular einer Vollmacht.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1421/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3