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Personalausweis
Beschreibung
Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis in Scheckkartengröße.
Ab dem 02.08.2021 wird der Personalausweis mit einem geringfügig geänderten Design hergestellt, zur Veranschaulichung finden Sie im Downloadbereich ein Muster zur Ansicht (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).
Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:
Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit einem Lesegerät oder einigen Smartphones und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.
Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt. Falls Sie bei der Beantragung jünger waren oder die Funktion bei der Abholung noch ausschalten lassen konnten, können wir die Funktion für Sie wieder kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis im Bürgerservice vorsprechen.
Nach der Produktion des Ausweises wird Ihnen ein Brief zugeschickt. Hier ist eine 5-stellige (vorübergehende) Geheimnummer (PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthalten. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Wenn Sie die Onlineausweisfunktion (jetzt oder später) nutzen, sind die Nummern und das Kennwort wichtig.
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei der Meldebehörde anzeigen. Wichtiger ist aber auch, die Online-Ausweisfunktion zu sperren. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie dies jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort veranlassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren können Sie nur persönlich im Bürgerbüro melden.
Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 neues biometrisches Passfoto (Bildgröße: 35 mm x 45 mm);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. - Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden. - Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
- Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt derzeit bis zu 4 Wochen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.personalausweisportal.de, unter der oben genannten Hotline und natürlich auch in Ihrem Bürgerbüro.
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.
Auch abholen sollten Sie ihn nach Möglichkeit persönlich, da hier die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes abgegeben werden muss. Sie können auf Wunsch auch sofort Ihre 5-stellige Transport-PIN in Ihre persönliche 6-stellige PIN ändern - dies ist kostenlos.
Wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen soll, muss die hier bereitgestellte spezielle Vollmacht verwendet werden.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:
für Antragstellende über 24 Jahren: 37,00 €
für Antragstellende unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €
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Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Weiterführende Links
Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis in Scheckkartengröße.
Ab dem 02.08.2021 wird der Personalausweis mit einem geringfügig geänderten Design hergestellt, zur Veranschaulichung finden Sie im Downloadbereich ein Muster zur Ansicht (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).
Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:
Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit einem Lesegerät oder einigen Smartphones und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.
Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt. Falls Sie bei der Beantragung jünger waren oder die Funktion bei der Abholung noch ausschalten lassen konnten, können wir die Funktion für Sie wieder kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis im Bürgerservice vorsprechen.
Nach der Produktion des Ausweises wird Ihnen ein Brief zugeschickt. Hier ist eine 5-stellige (vorübergehende) Geheimnummer (PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthalten. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Wenn Sie die Onlineausweisfunktion (jetzt oder später) nutzen, sind die Nummern und das Kennwort wichtig.
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei der Meldebehörde anzeigen. Wichtiger ist aber auch, die Online-Ausweisfunktion zu sperren. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie dies jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort veranlassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren können Sie nur persönlich im Bürgerbüro melden.
Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 neues biometrisches Passfoto (Bildgröße: 35 mm x 45 mm);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. - Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden. - Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
- Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt derzeit bis zu 4 Wochen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.personalausweisportal.de, unter der oben genannten Hotline und natürlich auch in Ihrem Bürgerbüro.
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.
Auch abholen sollten Sie ihn nach Möglichkeit persönlich, da hier die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes abgegeben werden muss. Sie können auf Wunsch auch sofort Ihre 5-stellige Transport-PIN in Ihre persönliche 6-stellige PIN ändern - dies ist kostenlos.
Wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen soll, muss die hier bereitgestellte spezielle Vollmacht verwendet werden.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1421/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3