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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für die Beantragung eines Personalausweises ist vorab ein Termin im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock notwendig. Ein Termin kann online über die Homepage der Stadtverwaltung gebucht oder telefonisch vereinbart werden.
Der Personalausweis hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben den persönlichen Daten, auch das Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, um online Dienstleistungen wahrzunehmen, für die man sich identifizien muss. Mit dieser Online-Ausweisfunktion kann man sich mit Hilfe eines NFC-fähigen Smartphones (oder Lesegerät) und der AusweisApp im Internet identifizieren.
Direkt bei der Beantragung erhält man den persönlichen PIN-Brief. Diesen PIN-Brief sollte man auf jeden Fall gut aufbewahren. Das Sperrkennwort erhält man bei der Abholung des Personalausweises.
Wenn man nun den PIN vergessen hat, kann man bei jeder deutschen Passbehörde einen neuen PIN setzen. Natürlich auch hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Bei mehreren Fehlversuchen wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt, sollte der PIN-Brief mit dem PUK nun nicht mehr auffindbar sein, kann man auch diese Funktion hier im Rathaus wieder aktivieren.
Wenn man bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) war, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt. Falls man bei der Beantragung jünger war, kann die Funktion nachträglich kostenlos eingeschaltet werden.
Sowohl zum Setzen des neuen PINs, als auch für das Entsperren und Einschalten der Online-Ausweisfunktion muss man persönlich mit dem Personalausweis vorsprechen, diese Serviceleistungen sind gebührenfrei. Hierfür ist nur vorab ein Termin zu buchen.
Wenn der neue Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, muss der Verlust/Diebstahl bei der Passbehörde des Wohnortes angezeigt werden. Unter dem Sperrnotruf 116 116 kann man die Online-Ausweisfunktion jederzeit mit den persönlichen Daten und dem Sperrkennwort selbst sperren lassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren muss ebenfalls hier persönlich gemeldet werden. Auch für dei Verlustmeldung muss vorab ein Termin gebucht werden.
Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
Wichtiger Hinweis zum Passbild:
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ kann weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus genutzt werden (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).
Selbst erstellte Passfotos oder ausgedruckte Fotos dürfen nicht mehr angenommen werden.
Personalausweisgesetz
- 1 neues digitales biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen) - der bisherige Personalausweis oder Reisepass
- bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
- Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
- Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Die Beantragung ist für deutsche Staatsangehörige ab Geburt oder nach Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit möglich.
Ab dem 16. Lebensjahr gilt die Ausweispflicht, sodass man ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass besitzen muss.
Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt in der Regel zwischen 2-3 Wochen.
Weitere Informationen, auch zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person persönlich anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.
Die Abholung sollte am besten auch persönlich erfolgen. Bei Personen unter 16 Jahren, darf das Dokument auch von einer/einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Sollten Sie allerdings verhindert sein, so dürfen Sie auch jemanden bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie dazu das hier unter Downloads verfügbare Formular einer Vollmacht.
Für die Beantragung ist vorab ein Termin zu buchen.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen (Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich):
für Antragstellende über 24 Jahren: 46,00 €
für Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung im Portal nutzbar
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktperson
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Athens
- Voller Name:
-
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Bönsch
- Voller Name:
-
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Reinhard
- Voller Name:
-
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Nixdorf
- Voller Name:
-
Frau Nixdorf
- Telefon:
- 05207 8905-5032
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Cakolli
- Voller Name:
-
Frau Cakolli
- Telefon:
- 05207 8905-5032
Für die Beantragung eines Personalausweises ist vorab ein Termin im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock notwendig. Ein Termin kann online über die Homepage der Stadtverwaltung gebucht oder telefonisch vereinbart werden.
Der Personalausweis hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben den persönlichen Daten, auch das Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, um online Dienstleistungen wahrzunehmen, für die man sich identifizien muss. Mit dieser Online-Ausweisfunktion kann man sich mit Hilfe eines NFC-fähigen Smartphones (oder Lesegerät) und der AusweisApp im Internet identifizieren.
Direkt bei der Beantragung erhält man den persönlichen PIN-Brief. Diesen PIN-Brief sollte man auf jeden Fall gut aufbewahren. Das Sperrkennwort erhält man bei der Abholung des Personalausweises.
Wenn man nun den PIN vergessen hat, kann man bei jeder deutschen Passbehörde einen neuen PIN setzen. Natürlich auch hier im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Bei mehreren Fehlversuchen wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt, sollte der PIN-Brief mit dem PUK nun nicht mehr auffindbar sein, kann man auch diese Funktion hier im Rathaus wieder aktivieren.
Wenn man bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) war, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt. Falls man bei der Beantragung jünger war, kann die Funktion nachträglich kostenlos eingeschaltet werden.
Sowohl zum Setzen des neuen PINs, als auch für das Entsperren und Einschalten der Online-Ausweisfunktion muss man persönlich mit dem Personalausweis vorsprechen, diese Serviceleistungen sind gebührenfrei. Hierfür ist nur vorab ein Termin zu buchen.
Wenn der neue Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, muss der Verlust/Diebstahl bei der Passbehörde des Wohnortes angezeigt werden. Unter dem Sperrnotruf 116 116 kann man die Online-Ausweisfunktion jederzeit mit den persönlichen Daten und dem Sperrkennwort selbst sperren lassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren muss ebenfalls hier persönlich gemeldet werden. Auch für dei Verlustmeldung muss vorab ein Termin gebucht werden.
Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
Wichtiger Hinweis zum Passbild:
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ kann weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus genutzt werden (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).
Selbst erstellte Passfotos oder ausgedruckte Fotos dürfen nicht mehr angenommen werden.
Personalausweisgesetz
- 1 neues digitales biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen) - der bisherige Personalausweis oder Reisepass
- bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
- Personen unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
- Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Für die Beantragung ist vorab ein Termin zu buchen.
Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt in der Regel zwischen 2-3 Wochen.
Die Beantragung ist für deutsche Staatsangehörige ab Geburt oder nach Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit möglich.
Ab dem 16. Lebensjahr gilt die Ausweispflicht, sodass man ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass besitzen muss.
Weitere Informationen, auch zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person persönlich anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.
Die Abholung sollte am besten auch persönlich erfolgen. Bei Personen unter 16 Jahren, darf das Dokument auch von einer/einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Sollten Sie allerdings verhindert sein, so dürfen Sie auch jemanden bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie dazu das hier unter Downloads verfügbare Formular einer Vollmacht.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1421/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3