Rentenstelle
Sachgebiet

Kurzbezeichnung

FB 4.2 Rentenstelle

Beschreibung

Die Rentenstelle der Stadt SHS ist Ihnen bei allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unverbindlich behilflich.

Bei Bedarf werden Sie bei der Antragstellung (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Leistungen) unterstützt.  

Der Antrag sollte 4-5 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.

Nur so ist eine rechtzeitige Rentengewährung möglich, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Der direkte Zugriff auf Ihr Konto bei den Rententrägern ist uns nicht möglich. Daher benötigen wir für alle Auskünfte Ihre Rentenunterlagen. Sollten Sie keine entsprechende Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf vorliegen haben, kann diese von uns bei der zuständigen Rentenversicherung angefordert werden. Die Unterlagen erhalten Sie per Post innerhalb von einer Woche.

Für eine aktuelle Renteninformation über die Höhe der künftigen Rente ist ein vollständig geklärtes Rentenkonto erforderlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin zur sogenannten Kontenklärung und reichen fehlende Nachweise (z. B. Schulzeugnisse, Ausbildungszeiten, Geburtsurkunden der Kinder) ein.

Anschrift

  • Rentenstelle
  • Rathausstraße 2
  • 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
WochentagZeitraum 1Zeitraum 2
Mo08:00 bis 12:00 Uhr13:30 bis 17:30 Uhr
Di08:00 bis 12:00 Uhr13:30 bis 17:00 Uhr
Do08:00 bis 12:00 Uhr13:30 bis 16:00 Uhr
Fr08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Diese Einrichtung gehört zu

Zuständige Kontaktperson