Förderung der energetischen Modernisierung

Kurzbeschreibung

In Anlehnung an das Förderprogramm der kfW-Bank NRW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möchte die Stadt die energetische Sanierung sowie die Wärmeversorgung von Wohngebäuden durch erneuerbarer Energien fördern.

Beschreibung

Die Programme der KfW Bank und der BAFA fördert die energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik.Neben vielen anderen Fördervoraussetzungen, die der Bauherr erfüllen muss, ist für die Planung, Antragsstellung und Durchführung zur Unterstützung ein Energieeffizienz-Experte erforderlich (außer bei der Heizungserneuerung und –optimierung, hier gilt eine Empfehlung).

Was wird gefördert?

Einzelmaßnahmen wie

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
  • Austausch von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

sowie
Effizienzhaus Denkmal
Effizienzhaus 100, 85, 70, 55, 40
Effizienzhäuser EE
(erneuerbare Energien erbringen einen Anteil von mind. 55 % für die Wärme– und Kälteversorgung des Gebäudes)

Welche Förderung ist zuerwarten?

Ob Einzelmaßnahmen oder die Sanierung auf Effizienzhaus-Standard, die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % des Förderbetrages der KfW-Bank NRW oder BAFA.
Die Förderung der Stadt ist begrenzt auf

  • 5.000 € für ein Einfamilienhaus
  • 8.000 € für ein Zweifamilienhaus
  • und zusätzlich 500 Euro pro weitere Wohneinheit (max. 6 WE , max. 10.000 Euro)
  • Mindestfördersumme 400 Euro

Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle folgenden Unterlagen eingereicht wurden:

  • Antragsformular der Stadt
  • Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag o.a.)
  • Bestätigung zum Antrag
  • Bestätigung nach Durchführung
  • Verwendungsnachweiserklärung
  • Sachverständigenbericht / Dokumentation
  • Nachweis des Zuschussbetrages bzw. der Tilgungszuschusshöhe

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:

  • Ein- Zweifamilienhäuser mit max. 2 Wohneinheiten
  • Eigentumswohnungen
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • die in Schloß Holte-Stukenbrock Eigentum haben
  • alle, die einen Antrag bei der KfW-Bank NRW / BAFA ab dem 01.06.2020 gestellt haben

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Booth

    Voller Name:

    Herr Booth

    Position:
    Klimaschutz- und Mobilitätsmanager
    Telefon:
    05207 8905-5117
  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Schäfer

    Voller Name:

    Frau Schäfer

    Position:
    Klimaschutzmanagerin
    Telefon:
    05207 8905-5107