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Ehrenamt
Kurzbeschreibung
Die Ehrenamtskarte NRW
Ab dem 01.01.2021 kann die Ehrenamtskarte NRW auch in Schloß Holte-Stukenbrock beantragt werden. Mit der Ehrenamtskarte NRW möchte die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Ehrenamtskarte wird nur an Bürger ausgestellt, die ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten.
Beschreibung
Wozu dient die Ehrenamtkarte?
- Vergünstigungen in teilnehmenden Geschäften, in öffentlichen Einrichtungen und bei privaten Anbietern in Schloß Holte-Stukenbrock (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Ermäßigungen im Hallenbad u.v.m.)
- Vergünstigungen in teilnehmenden Geschäften, in öffentlichen Einrichtungen und bei privaten Anbietern, die sich landesweit an der Aktion beteiligen (z.B. in Ausstellungen und Museen, Gastronomien u.v.m.)
Hier können Sie teilnehmende Partner suchen: www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache
Warum Sie Partner werden wollen?
- Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und führt zu einem guten Image.
- Neue Kunden können gewonnen werden, da bereits mehr als 200 Kommunen an dem Projekt „Ehrenamtskarte NRW“ teilnehmen.
- In einem Verzeichnis auf der Homepage von NRW werden die Partner der Ehrenamtskarte NRW aufgenommen.
- Eine Vorgabe für die Vergünstigungen gibt es nicht. Die Partner der Ehrenamtskarte NRW entscheiden welches Angebot Sie den Karteninhabern gewähren.
- Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist widerrufen werden.
Die App zur Ehrenamtskarte
- Die Beantragung der Ehrenamtskarte NRW kann nun ganz einfach per App erfolgen.
- Sollten Sie bereits eine Ehrenamtkarte NRW haben, können Sie sich einfach registrieren und die digitale Version wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
- Der mobile Abruf der Vergünstigungen kann direkt abgerufen werden (inklusive einer direkten Navigation zum Angebotsort).
- Die App steht für die beiden mobilen Betriebssysteme iOS und Android hier zur Verfügung: https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw
- Der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit beträgt mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr. Die Addition von Einsätzen für verschiedene Ehrenämter ist möglich.
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss die ehrenamtliche Tätigkeit bereits 2 Jahre ausgeübt werden.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit für Dritte wurde ausschließlich ohne Aufwandsentschädigung geleistet. Die Erstattung von Kosten zählt nicht als Aufwandsentschädigung.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt für eine gemeinwohlorientierte Einrichtung in Schloß Holte-Stukenbrock oder der Wohnsitz des/der Engagierten ist Schloß Holte-Stukenbrock.
- Die Organisation /der Verein muss das Engagement auf dem Antragsformular bestätigen.
- Nach Prüfung der Angaben wird die Ehrenamtskarte von der Stadtverwaltung ausgehändigt.
- Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte beträgt jeweils 2 Jahre und kann danach verlängert werden. Hier geht es zum Antragsformular.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bildung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Fröhlich
- Voller Name:
Frau Fröhlich
- Telefon:
- 05207 8905-5166
Weiterführende Links
Die Ehrenamtskarte NRW
Ab dem 01.01.2021 kann die Ehrenamtskarte NRW auch in Schloß Holte-Stukenbrock beantragt werden. Mit der Ehrenamtskarte NRW möchte die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Ehrenamtskarte wird nur an Bürger ausgestellt, die ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten.
Wozu dient die Ehrenamtkarte?
- Vergünstigungen in teilnehmenden Geschäften, in öffentlichen Einrichtungen und bei privaten Anbietern in Schloß Holte-Stukenbrock (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Ermäßigungen im Hallenbad u.v.m.)
- Vergünstigungen in teilnehmenden Geschäften, in öffentlichen Einrichtungen und bei privaten Anbietern, die sich landesweit an der Aktion beteiligen (z.B. in Ausstellungen und Museen, Gastronomien u.v.m.)
Hier können Sie teilnehmende Partner suchen: www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache
Warum Sie Partner werden wollen?
- Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und führt zu einem guten Image.
- Neue Kunden können gewonnen werden, da bereits mehr als 200 Kommunen an dem Projekt „Ehrenamtskarte NRW“ teilnehmen.
- In einem Verzeichnis auf der Homepage von NRW werden die Partner der Ehrenamtskarte NRW aufgenommen.
- Eine Vorgabe für die Vergünstigungen gibt es nicht. Die Partner der Ehrenamtskarte NRW entscheiden welches Angebot Sie den Karteninhabern gewähren.
- Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist widerrufen werden.
Die App zur Ehrenamtskarte
- Die Beantragung der Ehrenamtskarte NRW kann nun ganz einfach per App erfolgen.
- Sollten Sie bereits eine Ehrenamtkarte NRW haben, können Sie sich einfach registrieren und die digitale Version wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
- Der mobile Abruf der Vergünstigungen kann direkt abgerufen werden (inklusive einer direkten Navigation zum Angebotsort).
- Die App steht für die beiden mobilen Betriebssysteme iOS und Android hier zur Verfügung: https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw
- Der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit beträgt mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr. Die Addition von Einsätzen für verschiedene Ehrenämter ist möglich.
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss die ehrenamtliche Tätigkeit bereits 2 Jahre ausgeübt werden.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit für Dritte wurde ausschließlich ohne Aufwandsentschädigung geleistet. Die Erstattung von Kosten zählt nicht als Aufwandsentschädigung.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt für eine gemeinwohlorientierte Einrichtung in Schloß Holte-Stukenbrock oder der Wohnsitz des/der Engagierten ist Schloß Holte-Stukenbrock.
- Die Organisation /der Verein muss das Engagement auf dem Antragsformular bestätigen.
- Nach Prüfung der Angaben wird die Ehrenamtskarte von der Stadtverwaltung ausgehändigt.
- Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte beträgt jeweils 2 Jahre und kann danach verlängert werden. Hier geht es zum Antragsformular.
Dem Fachbereich Bildung, Sport & Kultur obliegt die Verwaltung aller Schulen im Stadtgebiet.
Dazu gehören Fragen der Schulträgerschaft, Schulentwicklung, die sächliche Ausstattung der Schulen sowie Schülerbeförderung und Lernmittelfreiheit.
Ferner werden im Fachbereich die Kindergarten- und OGS-Gebühren festgesetzt. Zudem ist der Fachbereich Ansprechpartner in allen kulturellen und sportlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme des Hallenbades, das zum Aufgabenbereich der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock gehört.
Der Fachbereich kümmert sich federführend um die Instandhaltung und ggf. Erweiterung der Sportanlagen. Die Vergabe der Turn- und Sporthallenzeiten, die Vermietung der städtischen Aulen und die Konzeption und Durchführung der Veranstaltungsprogramme GLANZLICHTER und GLANZLICHTER OPEN AIR sind ebenfalls im Fachbereich angesiedelt.
FB 4.1