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Gehwegüberfahrten
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Gehwegüberfahrten Änderung:
Es gibt dauerhafte und provisorische Gehwegüberfahrten (für den Zeitraum von Baumaßnahmen).
Im Regelfall kann die Gehwegüberfahrt mit Zustimmung der zuständigen Behörde durch Sie als Anlieger*in selbst hergestellt, geändert oder beseitigt werden, sofern Sie hierfür eine vom Straßenbaulastträger zugelassene Fachfirma beauftragen.
Gehwegüberfahrten Zustimmung:
Es gibt dauerhafte und provisorische Gehwegüberfahrten (für den Zeitraum von Baumaßnahmen).
Sie können als Anlieger*in die Herstellung oder Änderung der Gehwegüberfahrt durch eine anerkannte Firma selbst ausführen lassen. Die dafür erforderliche Zustimmung des Straßenbaulastträgers ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig zu beantragen. Die Zustimmung ist gebührenpflichtig.
§§ 1, 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte Stukenbrock vom 23.12.2015 i.V.m §§ 2, 4 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz für das Land NRW).
Lageplan des Vorhabens
Gegen einen Zustimmungs-/Änderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt (FB 7)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonHerr Rauser
- Voller Name:
-
Herr Rauser
- Position:
- stellv. Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5134
Gehwegüberfahrten Änderung:
Es gibt dauerhafte und provisorische Gehwegüberfahrten (für den Zeitraum von Baumaßnahmen).
Im Regelfall kann die Gehwegüberfahrt mit Zustimmung der zuständigen Behörde durch Sie als Anlieger*in selbst hergestellt, geändert oder beseitigt werden, sofern Sie hierfür eine vom Straßenbaulastträger zugelassene Fachfirma beauftragen.
Gehwegüberfahrten Zustimmung:
Es gibt dauerhafte und provisorische Gehwegüberfahrten (für den Zeitraum von Baumaßnahmen).
Sie können als Anlieger*in die Herstellung oder Änderung der Gehwegüberfahrt durch eine anerkannte Firma selbst ausführen lassen. Die dafür erforderliche Zustimmung des Straßenbaulastträgers ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig zu beantragen. Die Zustimmung ist gebührenpflichtig.
§§ 1, 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte Stukenbrock vom 23.12.2015 i.V.m §§ 2, 4 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz für das Land NRW).
Lageplan des Vorhabens
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/39870/showIm Fachbereich 7 Tiefbau und Umwelt - früher Tiefbauamt - als "technische Abteilung" werden sämtliche Fragen der Erschließung von Grundstücken durch Verkehrswege und Anlagen der Wasserver- und -entsorgung geklärt.
So verschaffen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Tiefbau und Umwelt dem Ratsuchenden Auskunft darüber, ob private Anlagen (Hausbrunnen, 3-Kammer-Klärgrube o. ä.) errichtet werden müssen, oder ob hierfür öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Erschließung neuer Baugebiete mit allen erforderlichen öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen geplant und gebaut.
Hierzu gehört auch die Betriebsführung des Klärwerks, das das Abwasser der Stadt umweltgerecht reinigt. Die Abfallentsorgung ist ebenfalls ein Bestandteil des Aufgabengebietes. Von hier wird die Sperrmüll- und Kühlgeräteabfuhr verwaltet und defekte Mülltonnen können hier gemeldet werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben zudem Auskunft über die Themen Abfallvermeidung und -verwertung. Auch Fragen zum Klima- und Umweltschutz können hier beantwortet werden.
Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Anlagen und Grünflächen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereich Tiefbau und Umwelt .
Diese Aufgabe erledigt der städtische Bauhof, angesiedelt an der Alten Speller Straße 22, der ebenfalls zum Tiefbauamt gehört.