Amtsblatt

Kurzbeschreibung

Ausfluss der verfassungrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Festlegung des Gesetzgebers, dass Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln können.

Mit diesen Satzungen wird sogenanntes "Ortsrecht" gesetzt. Damit sie in Kraft treten können, bedürfen sie der vorherigen Bekanntmachung. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung (sog. "ortsübliche" Bekanntmachung) legt jede Kommune in ihrer Hauptsatzung fest.

In der Hauptsatzung Schloß Holte-Stukenbrocks ist festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt erfolgen. 

Beschreibung

Die Amtsblätter ab 2008 stehen hier zur Verfügung.

Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Noch ältere Amtsblätter können während der Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich Zentrale Dienste eingesehen werden. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen