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Anmeldung als Wahlhelfende
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich - in Schloß Holte-Stukenbrock werden pro Wahl rund 150 Helferinnen und Helfer benötigt.
Bei der Organisation dieser Wahlen und insbesondere bei der Besetzung der Wahlvorstände sind wir auf Ihre ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.
Sind Sie selbst wahlberechtigt und wohnen in Schloß Holte-Stukenbrock? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wahlamtes weisen Sie in die jeweiligen Tätigkeiten ein.
Wahlhelfer in einem Wahlraum kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
Sie sollten ihren ständigen Wohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Wahlamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- wahlamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lüke-Kassen
- Voller Name:
Frau Lüke-Kassen
- Telefon:
- 05207 8905-118
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich - in Schloß Holte-Stukenbrock werden pro Wahl rund 150 Helferinnen und Helfer benötigt.
Bei der Organisation dieser Wahlen und insbesondere bei der Besetzung der Wahlvorstände sind wir auf Ihre ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.
Sind Sie selbst wahlberechtigt und wohnen in Schloß Holte-Stukenbrock? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wahlamtes weisen Sie in die jeweiligen Tätigkeiten ein.
Wahlhelfer in einem Wahlraum kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
Sie sollten ihren ständigen Wohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.
Informationen aus dem Wahl-Lexikon zum Thema Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/30943/show