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Abwasserbeseitigung
Kurzbeschreibung
Antrag auf Anschluss an die städtische Abwasseranlage
Beschreibung
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist für das anfallende Abwasser auf dem Stadtgebiet beseitigungspflichtig. Über Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle wird das Wasser von den Grundstücken abgeleitet und fachgerecht entsorgt. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt schreibt vor, dass Grundstücke an den Kanal anzuschließen sind, die sich in unmittelbarer Nähe einer betriebsfähigen und aufnahmebereiten Abwasserleitung befinden (Anschluss- und Benutzungszwang).
Für die Grundstücke in den Außenbereichen gibt es die Möglichkeit, ihr Abwasser über eine private Kleinkläranlage (z. B. 3-Kammer-Grube) zu entsorgen. Für die Genehmigung und Überwachung diese Anlagen ist der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde zuständig.
- Lageplan im Maßstab 1:500 in dem alle auf dem Grundstück vorhandenen und geplanten Gebäude und Entwässerungsleitungen dargestellt sind, einschließlich der Darstellung der Straßenkanäle
- Grundrissplan mit Schnitt im Maßstab 1:100 mit den Eintragungen der Grund-, Fall-, Anschluss- und Lüftungsleitungen sowie Rückstauvorrichtungen und Abwasserhebeanlagen
Die Gebühren werden durch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock geregelt.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung im Portal nutzbar
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Abwasser
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- abwasser@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Schäfer
- Voller Name:
-
Frau Schäfer
- Telefon:
- 05207 8905-5107
Weiterführende Links
Antrag auf Anschluss an die städtische Abwasseranlage
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist für das anfallende Abwasser auf dem Stadtgebiet beseitigungspflichtig. Über Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle wird das Wasser von den Grundstücken abgeleitet und fachgerecht entsorgt. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt schreibt vor, dass Grundstücke an den Kanal anzuschließen sind, die sich in unmittelbarer Nähe einer betriebsfähigen und aufnahmebereiten Abwasserleitung befinden (Anschluss- und Benutzungszwang).
Für die Grundstücke in den Außenbereichen gibt es die Möglichkeit, ihr Abwasser über eine private Kleinkläranlage (z. B. 3-Kammer-Grube) zu entsorgen. Für die Genehmigung und Überwachung diese Anlagen ist der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde zuständig.
- Lageplan im Maßstab 1:500 in dem alle auf dem Grundstück vorhandenen und geplanten Gebäude und Entwässerungsleitungen dargestellt sind, einschließlich der Darstellung der Straßenkanäle
- Grundrissplan mit Schnitt im Maßstab 1:100 mit den Eintragungen der Grund-, Fall-, Anschluss- und Lüftungsleitungen sowie Rückstauvorrichtungen und Abwasserhebeanlagen