Hinterbliebenenrente

Kurzbeschreibung

Antrag auf Hinterbliebenenrente 

Antrag auf Waisenrente

Beschreibung

Anspruch auf Hinterbliebenenrente (kleine und große Witwen- und Witwerrenten) besteht für überlebende Ehepartner oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue eingetragen Lebenspartnerschaft begründet haben, nach dem Tod des versicherten Partners, wenn dieser die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. 

Kinder von Versicherten haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Waisenrente. Auch Stief- und Pflegekinder, die in den Haushalt des Versicherten aufgenommen oder von ihm überwiegend unterhalten wurden, sind rentenberechtigt. 

Ein Anspruch auf Waisenrente besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Darüber hinaus besteht ein Anspruch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern die Waise eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert. 

 

Den Termin können Sie unter Onlinedienstleistungen hier direkt vereinbaren. 

Unterlagen sind im Original mitzubringen:

  • Sterbeurkunde + Familienstammbuch mit Heiratsurkunde
  • Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Einkommensnachweise des Verstorbenen (falls noch nicht im Rentenbezug)
  • Rentenauskunft der Verstorbenen (falls noch nicht im Rentenbezug)
  • Schulzeugnisse nach dem 17. Lebensjahr des Verstorbenen
  • Ausbildungsvertrag + Prüfungszeugnis oder Studiennachweise des Verstorbenen nach dem 17. Lebensjahr
  • Vertriebenenausweis / Spätaussiedlerbescheinigung (falls zutreffend)

Unterlagen der hinterbliebenen Person:

  • Personalausweis / Pass
  • Steuer ID-Nummer
  • Bankverbindung
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenauskunft (falls noch nicht im Rentenbezug)
  • Rentenbescheid
  • Einkommensnachweise + Betriebs – und Zusatzrenten
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Vollmacht, falls Antragstellung durch andere Person

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Sozialversicherungsnummer/ Rentenversicherungsnummer erhalten Sie in der Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Eine Änderung der Bankverbindung oder der Postanschrift teilen Sie bitte dem Post-Rentenservice unmittelbar mit.

Den Termin können Sie unter Onlinedinstleistungen hier direkt vereinbaren. 

Gebührenfrei

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Rentenstelle

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 2
    PLZ und Ort
    33758 Schloß Holte-Stukenbrock
    E-Mail:
    rente@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktperson