Förderprogramm für den Bereich Erneuerbare Energien

Kurzbeschreibung

Die Stadt unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien und die Installation moderner, effizienter Heizsysteme. Ziel ist es, fossile Energieträger zu ersetzen und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren.

 

ACHTUNG: Die Stadt fördert keine Maßnahme, deren Rechnungsdatum vor dem 01.01.25 liegt. Förderungen gibt es erst für Maßnahmen ab dem 01.01.25!

Beschreibung

Förderung für Heizung und Warmwasserbereitung

Im Rahmen der Sanierungs- und Bauförderung können Sie den Einbau oder die Umrüstung auf energieeffiziente Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme fördern lassen. Die Förderung umfasst 20% der Kosten, maximal jedoch 1.000 €.

Bedingungen:

  •     Keine Förderung für Heizsysteme, die fossile Brennstoffe verbrennen.
  •     Biomasseheizungen werden nur gefördert, wenn sie mit Material aus heimischen Quellen befeuert werden.
  •     Der Wirkungsgrad von Biomasseheizungen muss mindestens 80% betragen.

Nachweise:

  •     Bericht im KlimaWerkerSHS.
  •     Rechnung vom Fachbetrieb.
  •     Nachweis über den Wirkungsgrad der Heizung.
  •     Bei Biomasseheizungen: Nachweis der Bezugsquelle des Materials.

Nutzen Sie die Gelegenheit, auf erneuerbare Energien umzusteigen und von der Förderung zu profitieren!

Bei dem Förderprogramm »Umwelt- und Energiebonus« handelt es sich um eine freiwillige Leistung aus städtischen Haushaltsmitteln.

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren haushaltsrechtlichen Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und prüffähiger Anträge, einschließlich aller erforderlichen Nachweise.

Sind die haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel erschöpft, entscheidet die Lokalpolitik über eine mögliche Erhöhung der Mittel. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bzw. der Rat ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Bei einer erheblichen Veränderung der Finanzlage ist die Stadt berechtigt, das Förderprogramm einzustellen und keine weiteren Förderzusagen zu erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die veränderte Finanzlage zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre oder einem Haushaltssicherungskonzept im betreffenden Jahr führt oder bereits geführt hat.

  •     Bericht im KlimaWerkerSHS.
  •     Rechnung vom Fachbetrieb.
  •     Nachweis über den Wirkungsgrad der Heizung.
  •     Bei Biomasseheizungen: Nachweis der Bezugsquelle des Materials.

Es gibt auch sehr gute Förderkonditionen auf Bundes- und Landesebene. Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.energieagentur.nrw.

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen, die Zuschüsse gewähren, ist nicht möglich. Es erfolgt keine Prüfung seitens der Stadt zur Verträglichkeit mit anderen
Förderprogrammen und die Stadt übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung ggf. wegfallenden oder gekürzten Fördermittel einer anderen Stelle.

Bei der Nutzung von auf Strom basierenden Heizungsanlagen (z. B. Wärmepumpe), oder anderen haustechnischen Geräten die hier aufgeführt sind, ist die Nutzung von Ökostrom in Höhe von 100% verpflichtend.

Wichtige Information zur Antragstellung bei Klimawerker SHS

Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung für ein abgeschlossenes Vorhaben beantragen möchten, müssen sich vorab auf der Webseite des Klimawerker SHS unter www.klimawerkershs.de registrieren.

Im Rahmen der Antragstellung ist es zwingend erforderlich, einen Beitrag in der Kategorie „Projekt“ zu erstellen. Dieser Beitrag muss eine Beschreibung des bereits abgeschlossenen Vorhabens enthalten. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Bild hinzuzufügen, um das Vorhaben visuell zu dokumentieren. Die Einreichung dieses Beitrags ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Förderantrags.

Achten Sie darauf, dass die Beschreibung alle relevanten Informationen enthält, die für die Bewertung des abgeschlossenen Projekts notwendig sind.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen