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Förderprogramm für den Bereich Klimafolgeanpassung & Biodiversität
Kurzbeschreibung
Die Stadt fördert Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung und Biodiversität, darunter Flächenentsiegelung, Baumbepflanzung und die Anlage von Gründächern. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern, die Artenvielfalt zu stärken und auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet zu sein.
ACHTUNG: Die Stadt fördert keine Maßnahme, deren Rechnungsdatum vor dem 01.01.25 liegt. Förderungen gibt es erst für Maßnahmen ab dem 01.01.25!
Beschreibung
Förderung für Klimafolgeanpassung und Biodiversität
Im Rahmen der Klimafolgeanpassung und Förderung der Biodiversität können Sie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Förderung von Insekten- und Pflanzenvielfalt unterstützen lassen. Die Förderung umfasst unter anderem Flächenentsiegelung, Gründächer, Zisternen und Baumbepflanzungen.
Flächenentsiegelung:
Förderhöhe: 30% der Kosten, maximal 800€ pro Projekt.
Bedingungen:
- Die Fläche muss größer als 12m² sein.
- Die entsiegelte Fläche darf nicht mehr abflusswirksam sein (Bodenlockerung oder Bepflanzung; ggf. vorhandene Kanalanschlüsse müssen versiegelt werden).
Nachweise:
- Bericht im KlimaWerkerSHS.
- Rechnung vom Fachbetrieb oder Materialkosten.
- Foto der Maßnahme (Vorher-Nachher-Vergleich).
Gründach:
Förderhöhe: 10€ pro m², maximal 1.000€ und insgesamt 50% der Kosten.
Bedingungen:
- Es muss sich mindestens um eine extensive Dachbegrünung handeln.
- Verwendung mehrjähriger, vorrangig insektenfreundlicher Pflanzen.
- Zwei baulich zusammenhängende Carports gelten als „ein Objekt“.
- Nur bauliche Maßnahmen (keine Pflanzenkübel oder ähnliches).
Nachweise:
- Bericht im KlimaWerkerSHS.
- Rechnung vom Fachbetrieb oder Materialkosten.
- Foto der Maßnahme (Vorher-Nachher-Vergleich).
Zisterne:
Förderhöhe: 40% der Kosten, maximal 800€.
Bedingungen:
- Volumen des Sammelbehälters muss mindestens 2m³ betragen.
- Einbau eines Zwischenzählers für die Berechnung der Kanalgebühren erforderlich.
Nachweise:
- Rechnung vom Fachbetrieb oder Materialkosten.
- Bericht im KlimaWerkerSHS.
Baumbepflanzung:
Förderhöhe: 25% der Kosten, maximal 50€ pro Baum.
Bedingungen:
- Der Baum muss eine Höhe von mehr als 3m und einen Stammumfang von 10-14cm haben.
- Es müssen heimische Baumarten oder an den Klimawandel angepasste Arten gepflanzt werden.
Nachweise:
- Bericht im KlimaWerkerSHS.
- Rechnung der Sachkosten.
- Foto der Maßnahme.
Nutzen Sie die Förderungen, um aktiv zum Klimaschutz und zur Biodiversität in Ihrer Umgebung beizutragen!
Bei dem Förderprogramm »Umwelt- und Energiebonus« handelt es sich um eine freiwillige Leistung aus städtischen Haushaltsmitteln.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren haushaltsrechtlichen Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und prüffähiger Anträge, einschließlich aller erforderlichen Nachweise.
Sind die haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel erschöpft, entscheidet die Lokalpolitik über eine mögliche Erhöhung der Mittel. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bzw. der Rat ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Bei einer erheblichen Veränderung der Finanzlage ist die Stadt berechtigt, das Förderprogramm einzustellen und keine weiteren Förderzusagen zu erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die veränderte Finanzlage zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre oder einem Haushaltssicherungskonzept im betreffenden Jahr führt oder bereits geführt hat.
- Bericht im KlimaWerkerSHS
- Rechnung der Sachkosten/ Fachbetrieb
- Foto der Maßnahme
Bei Maßnahmen zum Thema Wasser sparen sie nach der Umsetzung gegebenenfalls auch an den Niederschlagswassergebühren.
Wichtige Information zur Antragstellung bei Klimawerker SHS
Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung für ein abgeschlossenes Vorhaben beantragen möchten, müssen sich vorab auf der Webseite des Klimawerker SHS unter www.klimawerkershs.de registrieren.
Im Rahmen der Antragstellung ist es zwingend erforderlich, einen Beitrag in der Kategorie „Projekt“ zu erstellen. Dieser Beitrag muss eine Beschreibung des bereits abgeschlossenen Vorhabens enthalten. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Bild hinzuzufügen, um das Vorhaben visuell zu dokumentieren. Die Einreichung dieses Beitrags ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Förderantrags.
Achten Sie darauf, dass die Beschreibung alle relevanten Informationen enthält, die für die Bewertung des abgeschlossenen Projekts notwendig sind.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt (FB 7)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Linne
- Voller Name:
Frau Linne
- Telefon:
- 05207 8905-5143