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Rentenversicherungsangelegenheiten
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Rentenstelle der Stadt SHS ist Ihnen bei allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unverbindlich behilflich.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter 05207/8905-5248 oder 8905-5249.
Bei Bedarf werden Sie bei der Antragstellung (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Leistungen) unterstützt.
Der Antrag sollte 4-5 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
Nur so ist eine rechtzeitige Rentengewährung möglich, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Der direkte Zugriff auf Ihr Konto bei den Rententrägern ist uns nicht möglich. Daher benötigen wir für alle Auskünfte Ihre Rentenunterlagen. Sollten Sie keine entsprechende Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf vorliegen haben, kann diese von uns bei der zuständigen Rentenversicherung angefordert werden. Die Unterlagen erhalten Sie per Post innerhalb von einer Woche.
Für eine aktuelle Renteninformation über die Höhe der künftigen Rente ist ein vollständig geklärtes Rentenkonto erforderlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin zur sogenannten Kontenklärung und reichen fehlende Nachweise (z. B. Schulzeugnisse, Ausbildungszeiten, Geburtsurkunden der Kinder) ein.
Bitte beachten Sie:
- Ihre Sozialversicherungsnummer/ Rentenversicherungsnummer erhalten Sie in der Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Eine Änderung der Bankverbindung oder der Postanschrift teilen Sie bitte dem Post-Rentenservice unmittelbar mit.
Eine Beglaubigung der Nachweise erfolgt ggf. von hier kostenfrei.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Soziales (FB 4.2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- soziales@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Rentenstelle
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- rente@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktperson
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Krögerrecklenfort
- Voller Name:
-
Frau Krögerrecklenfort
- Telefon:
- 05207 8905-5248
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Köhler
- Voller Name:
-
Frau Köhler
- Telefon:
- 05207 8905-5249
Die Rentenstelle der Stadt SHS ist Ihnen bei allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unverbindlich behilflich.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter 05207/8905-5248 oder 8905-5249.
Bei Bedarf werden Sie bei der Antragstellung (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Leistungen) unterstützt.
Der Antrag sollte 4-5 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
Nur so ist eine rechtzeitige Rentengewährung möglich, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Der direkte Zugriff auf Ihr Konto bei den Rententrägern ist uns nicht möglich. Daher benötigen wir für alle Auskünfte Ihre Rentenunterlagen. Sollten Sie keine entsprechende Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf vorliegen haben, kann diese von uns bei der zuständigen Rentenversicherung angefordert werden. Die Unterlagen erhalten Sie per Post innerhalb von einer Woche.
Für eine aktuelle Renteninformation über die Höhe der künftigen Rente ist ein vollständig geklärtes Rentenkonto erforderlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin zur sogenannten Kontenklärung und reichen fehlende Nachweise (z. B. Schulzeugnisse, Ausbildungszeiten, Geburtsurkunden der Kinder) ein.
Bitte beachten Sie:
- Ihre Sozialversicherungsnummer/ Rentenversicherungsnummer erhalten Sie in der Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Eine Änderung der Bankverbindung oder der Postanschrift teilen Sie bitte dem Post-Rentenservice unmittelbar mit.
Der Fachbereich Soziales erbringt ein breites Spektrum von Dienstleistungen und Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere gemäß SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes, um den hilfeberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bzw. Asylsuchenden eine Lebensführung zu ermöglichen, die den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellt und der Würde des Menschen entspricht. In Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsbetreuung wird Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration geholfen, damit sie sich am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Bereichs Soziales ist die Unterstützung bei der Wohnraumversorgung. Die wesentlichen Maßnahmen hierbei sind die Gewährung von Wohngeld als Mietzuschuss (Miete) oder Lastenzuschuss (Eigentum) und die soziale Wohnraumförderung durch Mittel der NRW.BANK. Die Servicestelle Rente unterstützt in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung (Kontenklärung). Ferner bietet der Fachbereich Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine kostenlose, neutrale und Träger-unabhängige Pflegeberatung an.
FB 4.2