Rentenversicherungsangelegenheiten

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Die Rentenstelle der Stadt SHS ist Ihnen bei allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unverbindlich behilflich.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter 05207/8905-5248 oder 8905-5249.

Bei Bedarf werden Sie bei der Antragstellung (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Leistungen) unterstützt.  

Der Antrag sollte 4-5 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.

Nur so ist eine rechtzeitige Rentengewährung möglich, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Der direkte Zugriff auf Ihr Konto bei den Rententrägern ist uns nicht möglich. Daher benötigen wir für alle Auskünfte Ihre Rentenunterlagen. Sollten Sie keine entsprechende Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf vorliegen haben, kann diese von uns bei der zuständigen Rentenversicherung angefordert werden. Die Unterlagen erhalten Sie per Post innerhalb von einer Woche.

Für eine aktuelle Renteninformation über die Höhe der künftigen Rente ist ein vollständig geklärtes Rentenkonto erforderlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin zur sogenannten Kontenklärung und reichen fehlende Nachweise (z. B. Schulzeugnisse, Ausbildungszeiten, Geburtsurkunden der Kinder) ein.

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Sozialversicherungsnummer/ Rentenversicherungsnummer erhalten Sie in der Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Eine Änderung der Bankverbindung oder der Postanschrift teilen Sie bitte dem Post-Rentenservice unmittelbar mit.

Eine Beglaubigung der Nachweise erfolgt ggf. von hier kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson