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Bauleitplanung
Beschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).
Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung (FB 5)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-407
- E-Mail:
- wirtschaft-stadtentwicklung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Stadtentwicklung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- bauleitplanung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Hindermann
- Voller Name:
Herr Hindermann
- Telefon:
- 05207 8905-220
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).
Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1541/show
Der Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung, vielen noch als Bauverwaltungsamt (das Bauamt) bekannt, hat in der jüngeren Vergangenheit eine neue Ausrichtung seiner Schwerpunkte bekommen. Aufgewertet wurde die Funktion des sogenannten Unternehmerpiloten, der im Grunde schon seit mehr als 10 Jahren heißer Draht zwischen Rathaus und heimischer Wirtschaft ist. Der Teilbereich Wirtschaft wirkt mittlerweile und überwiegend federführend aber an ganz vielen verschiedenen, teilweise neuen Aufgaben und Aktionen mit, die über eine reine Kontaktpflege hinausgehen. Zum Beispiel: Berufsinformationsbörse, Internet-Immobilienbörse, klassischer Unternehmerpilot, Mitgliedschaft in diversen Interessenverbänden (z.B. Bang, pro Wirtschaft GT), Unternehmertag, Vermarktung kommunaler Gewerbegrundstücke, Wirtschaftsförderung. Der Teilbereich Stadtentwicklung deckt ebenfalls ein breit gefächertes, auch über seinen Wortsinn hinausgehendes Spektrum ab, zum Beispiel: Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, sog. Bausatzungen), Bau- und Unterhaltung öffentlicher Gebäude = Gebäudemanagement, Bodenrichtwert (-auskünfte), demografische Entwicklung, Hausnummernvergabe, Mietspiegel, Ortsgestaltung und Ortsteilplanung, Verkehrsplanung, Vermarktung kommunaler (Wohn-) Baugrundstücke, Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch.
FB 5