Bauleitplanung

Beschreibung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 BauGB).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan/§1 Absatz 2 BauGB).

Weitere Planungsinstrumente sind die sogenannten Bausatzungen für den Innen- und Außenbereich (§ 34 Absatz 4 BauGB, § 35 Absatz 6 BauGB).

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen