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Sperrmüll
Kurzbeschreibung
Sperrige Gegenstände
Beschreibung
Abgabe am Recyclinghof, Altenkamp 8, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, kostenpflichtig möglich oder veranlassen Sie eine Abholung:
- 2x im Monat
- nur Privat-Haushalte bis 6m³ pro Abfuhr
- Termin wird ca. 1 Woche verbindlich schriftlich mitgeteilt
Sperrmüll muss nicht in viele Einzelteile zerkleinert werden, lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich.
Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.
Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:
- Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.)
- Holz soweit keine Möbelteile (keine Zäune, Bretter, etc.)
- Autoteile
- Grundstückseinfriedungen
- komplette Haushaltsauflösungen
- Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.)
Wichtig:
- nur die angemeldete Sperrmüllmenge wird abgefahren (Gegenstände, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Sperrmüll und sind unverzüglich vom Straßenrand zu entfernen)
- Sperrgut am Abend vor dem Abfuhrtermin oder am frühen Morgen bis 6.00 Uhr des Abfuhrtages an den Straßenrand zur Abholung bereit stellen
- Holzteile getrennt vom restlichen Sperrmüll stellen. Die Teilegruppen werden am Abholtag von zwei verschiedenen Fahrzeugen! eingesammelt.
Gebührenstaffelung:
- bis 2 m³ = 20 € (Mindestgebühr)
- 2 - 4 m³ = 40 €
- 4 - 6 m³ = 60 €
Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, etc.)
- kostenlose Abholung über GEG Tel. 0800 - 233 48 59
-
am Recyclinghof zu den Öffnungszeiten (bitte orientieren Sie sich am aktuellen Abfallkalender, da die Samstagstermine variieren können).
- Paypal
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt (FB 7)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Entsorgung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- abfall@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Büschemann
- Voller Name:
Frau Büschemann
- Telefon:
- 05207 8905-5137
Sperrige Gegenstände
Abgabe am Recyclinghof, Altenkamp 8, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, kostenpflichtig möglich oder veranlassen Sie eine Abholung:
- 2x im Monat
- nur Privat-Haushalte bis 6m³ pro Abfuhr
- Termin wird ca. 1 Woche verbindlich schriftlich mitgeteilt
Sperrmüll muss nicht in viele Einzelteile zerkleinert werden, lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich.
Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.
Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:
- Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.)
- Holz soweit keine Möbelteile (keine Zäune, Bretter, etc.)
- Autoteile
- Grundstückseinfriedungen
- komplette Haushaltsauflösungen
- Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.)
Wichtig:
- nur die angemeldete Sperrmüllmenge wird abgefahren (Gegenstände, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Sperrmüll und sind unverzüglich vom Straßenrand zu entfernen)
- Sperrgut am Abend vor dem Abfuhrtermin oder am frühen Morgen bis 6.00 Uhr des Abfuhrtages an den Straßenrand zur Abholung bereit stellen
- Holzteile getrennt vom restlichen Sperrmüll stellen. Die Teilegruppen werden am Abholtag von zwei verschiedenen Fahrzeugen! eingesammelt.
Im Fachbereich 7 Tiefbau und Umwelt - früher Tiefbauamt - als "technische Abteilung" werden sämtliche Fragen der Erschließung von Grundstücken durch Verkehrswege und Anlagen der Wasserver- und -entsorgung geklärt.
So verschaffen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Tiefbau und Umwelt dem Ratsuchenden Auskunft darüber, ob private Anlagen (Hausbrunnen, 3-Kammer-Klärgrube o. ä.) errichtet werden müssen, oder ob hierfür öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Erschließung neuer Baugebiete mit allen erforderlichen öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen geplant und gebaut.
Hierzu gehört auch die Betriebsführung des Klärwerks, das das Abwasser der Stadt umweltgerecht reinigt. Die Abfallentsorgung ist ebenfalls ein Bestandteil des Aufgabengebietes. Von hier wird die Sperrmüll- und Kühlgeräteabfuhr verwaltet und defekte Mülltonnen können hier gemeldet werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben zudem Auskunft über die Themen Abfallvermeidung und -verwertung. Auch Fragen zum Klima- und Umweltschutz können hier beantwortet werden.
Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Anlagen und Grünflächen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereich Tiefbau und Umwelt .
Diese Aufgabe erledigt der städtische Bauhof, angesiedelt an der Alten Speller Straße 22, der ebenfalls zum Tiefbauamt gehört.