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Vorkaufsrecht
Beschreibung
Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Sicherung der städtischen Bauleitplanung.
Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.
Im Regelfall sind Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes betroffen, sofern es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist.
Zuständige Einrichtungen
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung (FB 5)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-407
- E-Mail:
- wirtschaft-stadtentwicklung@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Stadtentwicklung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- bauleitplanung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Sommerfeld
- Voller Name:
Herr Sommerfeld
- Position:
- stellv. Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5221