Vorkaufsrecht

Beschreibung

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Sicherung der städtischen Bauleitplanung.

Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.

Im Regelfall sind Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes betroffen, sofern es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt ist. 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Sommerfeld

    Voller Name:

    Herr Sommerfeld

    Position:
    stellv. Fachbereichsleitung
    Telefon:
    05207 8905-457