Vergabe von Turn- und Sporthallen

Beschreibung

Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.

Der Nutzungsantrag ist spätestens 8 Wochen vor der geplanten Nutzung schriftlich einzureichen.

Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.

Eine Übersicht der aktuellen Hallenbelegungspläne finden Sie auf der Homepage.

Für die Benutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen werden zur teilweisen Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung Benutzungsgebühren nach beiliegender Gebührentabelle erhoben.

Für die Mitglieder des Stadtsportverbandes sowie die als förderfähig anerkannten kulturtragenden Vereine die ihren Sitz in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock haben und deren überwiegende Zahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, ist die Nutzung gebührenfrei.

Die aktuellen Gebührern finden Sie in der Gebührentabelle im Anhang der Benutzer- und Gebührenordnung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen