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Schwerbehindertenangelegenheiten
Kurzbeschreibung
Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.
Beschreibung
Eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist durch die Schwerbehinderung beeinträchtigt.
Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Die rechtlichen Grundlagen befinden sich im SGB IX. Der GdB wird auf Antrag festgestellt.
Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Der Ausweisinhaber muss außerdem seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.
Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden.
Des Weiteren können Sie den Antrag auch beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock oder im Fachbereich FB 4.2 abholen.
Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh.
Wichtig! Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Soziales (FB 4.2)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- soziales@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Amann
- Voller Name:
Frau Amann
- Telefon:
- 05207 8905-5201