Familienpass

Beschreibung

Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Sport & Kultur und wird in Form von Einzelpässen für jedes Kind ausgestellt. Die Ermäßigungsanträge sind ebenfalls beim Fachbereich Bildung, Sport & Kultur zu stellen.

Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen:

  • Eintrittsgelder Hallenbad
  • Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen
  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sowie Kursgebühren
  • Schülerfahrten
  • Musikschulgebühren
  • Kosten der Abfallbeseitigung
  • Volkshochschulgebühren
  1. Der Familienpass wird nur an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ausgegeben. Den Familienpass erhalten auf Antrag nur Familien und Alleinerziehende, deren Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr eine Einkommensgrenze von 23.000,-- € nicht überschreitet. Pro zu berücksichtigendem Kind wird diese Einkommensgrenze um 2.600,-- €, je behindertem Kind (ab 50 % GdB) um 5.200,--€ erhöht. Der Antragsteller hat durch Vorlage seines letzten Einkommensteuerbescheides sein Einkommen nachzuweisen.
    Hinweis: Eine Vergünstigung wird nur gewährt, soweit kein Anspruch auf Bezuschussung durch Dritte, insbesondere durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII besteht.

  2. Als Kinder gelten leibliche-, Adoptiv- und Pflegekinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder Personen für die Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird. Das Kindschaftsverhältnis bzw. der Bezug von Kindergeld ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu belegen.

  3. Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Kultur & Sport, der auch für die Verlängerung zuständig ist. Formulare zur Beantragung des Familienpasses werden bei der Geburt des 1. Kindes den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugesandt.

  4. Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für jedes berechtigte Kind ausgestellt. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen