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Familienpass
Beschreibung
Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Sport & Kultur und wird in Form von Einzelpässen für jedes Kind ausgestellt. Die Ermäßigungsanträge sind ebenfalls beim Fachbereich Bildung, Sport & Kultur zu stellen.
Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen:
- Eintrittsgelder Hallenbad
- Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sowie Kursgebühren
- Schülerfahrten
- Musikschulgebühren
- Kosten der Abfallbeseitigung
- Volkshochschulgebühren
- Der Familienpass wird nur an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ausgegeben. Den Familienpass erhalten auf Antrag nur Familien und Alleinerziehende, deren Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr eine Einkommensgrenze von 23.000,-- € nicht überschreitet. Pro zu berücksichtigendem Kind wird diese Einkommensgrenze um 2.600,-- €, je behindertem Kind (ab 50 % GdB) um 5.200,--€ erhöht. Der Antragsteller hat durch Vorlage seines letzten Einkommensteuerbescheides sein Einkommen nachzuweisen.
Hinweis: Eine Vergünstigung wird nur gewährt, soweit kein Anspruch auf Bezuschussung durch Dritte, insbesondere durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII besteht. - Als Kinder gelten leibliche-, Adoptiv- und Pflegekinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder Personen für die Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird. Das Kindschaftsverhältnis bzw. der Bezug von Kindergeld ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu belegen.
- Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Kultur & Sport, der auch für die Verlängerung zuständig ist. Formulare zur Beantragung des Familienpasses werden bei der Geburt des 1. Kindes den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugesandt.
- Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für jedes berechtigte Kind ausgestellt. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bildung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Woitowitsch
- Voller Name:
Frau Woitowitsch
- Telefon:
- 05207 8905-107
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Fröhlich
- Voller Name:
Frau Fröhlich
- Telefon:
- 05207 8905-5166
Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Sport & Kultur und wird in Form von Einzelpässen für jedes Kind ausgestellt. Die Ermäßigungsanträge sind ebenfalls beim Fachbereich Bildung, Sport & Kultur zu stellen.
- Der Familienpass wird nur an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ausgegeben. Den Familienpass erhalten auf Antrag nur Familien und Alleinerziehende, deren Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr eine Einkommensgrenze von 23.000,-- € nicht überschreitet. Pro zu berücksichtigendem Kind wird diese Einkommensgrenze um 2.600,-- €, je behindertem Kind (ab 50 % GdB) um 5.200,--€ erhöht. Der Antragsteller hat durch Vorlage seines letzten Einkommensteuerbescheides sein Einkommen nachzuweisen.
Hinweis: Eine Vergünstigung wird nur gewährt, soweit kein Anspruch auf Bezuschussung durch Dritte, insbesondere durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII besteht. - Als Kinder gelten leibliche-, Adoptiv- und Pflegekinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder Personen für die Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird. Das Kindschaftsverhältnis bzw. der Bezug von Kindergeld ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu belegen.
- Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Kultur & Sport, der auch für die Verlängerung zuständig ist. Formulare zur Beantragung des Familienpasses werden bei der Geburt des 1. Kindes den jeweiligen Erziehungsberechtigten zugesandt.
- Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für jedes berechtigte Kind ausgestellt. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen:
- Eintrittsgelder Hallenbad
- Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sowie Kursgebühren
- Schülerfahrten
- Musikschulgebühren
- Kosten der Abfallbeseitigung
- Volkshochschulgebühren
Dem Fachbereich Bildung, Sport & Kultur obliegt die Verwaltung aller Schulen im Stadtgebiet.
Dazu gehören Fragen der Schulträgerschaft, Schulentwicklung, die sächliche Ausstattung der Schulen sowie Schülerbeförderung und Lernmittelfreiheit.
Ferner werden im Fachbereich die Kindergarten- und OGS-Gebühren festgesetzt. Zudem ist der Fachbereich Ansprechpartner in allen kulturellen und sportlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme des Hallenbades, das zum Aufgabenbereich der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock gehört.
Der Fachbereich kümmert sich federführend um die Instandhaltung und ggf. Erweiterung der Sportanlagen. Die Vergabe der Turn- und Sporthallenzeiten, die Vermietung der städtischen Aulen und die Konzeption und Durchführung der Veranstaltungsprogramme GLANZLICHTER und GLANZLICHTER OPEN AIR sind ebenfalls im Fachbereich angesiedelt.
FB 4.1