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Wohnberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich.
Beschreibung
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".
Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
beträgt 10 € und ist mit Erbringung der Leistung fällig und in bar zu entrichten.
Downloads
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Soziales (FB 4.2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- soziales@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Weber
- Voller Name:
Frau Weber
- Telefon:
- 05207 8905-332
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Müller
- Voller Name:
Frau Müller
- Telefon:
- 05207 8905-332
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich.
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1468/showDer Fachbereich Soziales erbringt ein breites Spektrum von Dienstleistungen und Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere gemäß SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes, um den hilfeberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bzw. Asylsuchenden eine Lebensführung zu ermöglichen, die den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellt und der Würde des Menschen entspricht. In Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsbetreuung wird Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration geholfen, damit sie sich am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Bereichs Soziales ist die Unterstützung bei der Wohnraumversorgung. Die wesentlichen Maßnahmen hierbei sind die Gewährung von Wohngeld als Mietzuschuss (Miete) oder Lastenzuschuss (Eigentum) und die soziale Wohnraumförderung durch Mittel der NRW.BANK. Die Servicestelle Rente unterstützt in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung (Kontenklärung). Ferner bietet der Fachbereich Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine kostenlose, neutrale und Träger-unabhängige Pflegeberatung an.
FB 4.2