Wohnberechtigungsschein

Kurzbeschreibung

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. 

Beschreibung

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.

Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie oben rechts in dem Kästchen "Downloads".

Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
beträgt 10 € und ist mit Erbringung der Leistung fällig und in bar zu entrichten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen