Kanalanschlüsse

Beschreibung

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist für das anfallende Abwasser auf dem Stadtgebiet beseitigungspflichtig. Über Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle wird das Wasser von den Grundstücken abgeleitet und fachgerecht entsorgt. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt schreibt vor, dass Grundstücke an den Kanal anzuschließen sind, die sich in unmittelbarer Nähe einer betriebsfähigen und aufnahmebereiten Abwasserleitung befinden (Anschluss- und Benutzungszwang).

Für die Grundstücke in den Außenbereichen gibt es die Möglichkeit, ihr Abwasser über eine private Kleinkläranlage (z. B. 3-Kammer-Grube) zu entsorgen. Für die Genehmigung und Überwachung diese Anlagen ist der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde zuständig.

Um Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, ist ein Entwässerungsantrag auszufüllen.

Die Gebühren werden durch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock geregelt. Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen der Fachbereich Finanzen.

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen