Hinweisgeberschutzsystem

Kurzbeschreibung

Auf der rechten Seite finden Sie die Online-Dienstleistung für Meldungen von Verstößen an die interne Meldestelle der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Beschreibung

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Grundsätze in unserer Verwaltung geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind.

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat die nach dem Gesetz vorgeschriebene interne Meldestelle eingerichtet, über die mögliche Verstöße gemeldet werden können. Diese können auch anonym erfolgen. Mit dem Betrieb der internen Meldestelle wurde ein externes Dienstleistungsunternehmen beauftragt.

Folgende beispielhaft aufgeführte Verstöße fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes:

  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • Korruption oder Bestechung oder Verstöße gegen das Steuerrecht
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien oder Vorgaben zur Vertraulichkeit der Kommunikation (E-Mail, Telefon)

Hinweise können von Personen gemacht werden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dieses können neben aktiven und ehemaligen Beschäftigten beispielsweise auch Praktikantinnen/Praktikanten, Leiharbeiternehmer/innen sowie externe Dienstleister oder Auftragnehmer/innen und deren Beschäftigte sein.

Eine zentrale  externe Meldestelle im Sinne von § 19 HinSchGist beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingerichtet, s.  (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html).

keine

Hinweise können von Personen gemacht werden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dieses können neben aktiven und ehemaligen Beschäftigten beispielsweise auch Praktikantinnen/Praktikanten, Leiharbeiternehmer/innen sowie externe Dienstleister oder Auftragnehmer/innen und deren Beschäftigte sein.

keine

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Stadtverwaltung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Rathausstraße 2
    PLZ und Ort
    33758 Schloß Holte-Stukenbrock
    Telefon:
    05207 8905-0
    Fax:
    05207 8905-541
    E-Mail:
    info@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Klein

    Voller Name:

    Frau Klein

    Position:
    Fachbereichsleitung
    Telefon:
    05207 8905-120