Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Beschreibung

Wenn Sie in Schloß Holte-Stukenbrock leben, ist der Kreis Gütersloh zuständige Einbürgerungsbehörde.

Erste Anlaufstelle ist für Sie jedoch das Rathaus. Wir beraten Sie im Vorfeld, teilen Ihnen die für Ihren Antrag notwendigen Unterlagen mit, nehmen Ihren Antrag persönlich entgegen und leiten diesen anschließend an den Kreis Gütersloh weiter.

Zum Abschluss des Verfahrens händigen wir Ihnen Ihre Einbürgerungsurkunde aus.

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Welche Dokumente Sie für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen, wird Ihnen einzelfallbezogen mitgeteilt.

Die Bundesbeauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge bietet einen Quick-Check an. Hier können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Beachten Sie bitte, dass dieser Quick-Check unverbindich ist. Ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, wird letztlich im Antragsverfahren entschieden.

Den Quick-Check finden Sie in den Informationen der Bundesbeauftragten, siehe weiterführende Links auf dieser Seite.

Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind umfangreich. Bitte entnehmen Sie diese den Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:

Information zu den Einbürgerungsvoraussetzungen

1. Erstes Beratungsgespräch und Aushändigung des Einbürgerungsantrages

Bitte buchen Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Anlässlich dieses Termins teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihren Einbürgerungsantrag zusamengestellt werden müssen und händigen Ihnen das Antragsformular aus.

Gerne stellen wir Ihnen alternativ ein befüllbares Antragsformular zum selber drucken per E-Mail zur Verfügung.

2. Antragsabgabe

Eine digitale Antragstellung ist im Kreis Gütersloh aktuell noch nicht möglich.

Den Antrag auf Einbürgerung nehmen wir ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus entgegen. Hierzu bringen Sie neben dem vollständig ausgefüllten (und noch nicht unterschriebenen) Antragsformular sämtliche Ihnen zuvor mitgeteilten Dokumente im Original mit. Wir fertigen hier Kopien.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Den Antrag unterzeichnen Sie erst bei Antragsabgabe im Beisein Ihrer Sachbearbeiterin.
  • Einbürgerungsbewerber ab 16 Jahre müssen bereit sein, sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen zu bekennen (Bekenntnis gem. § 10 Abs. 1 a StAG). Das Bekenntnis ist bei der Antragsabgabe persönlich schriftlich abzugeben.

3. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

Wir informieren Sie schriftlich darüber, wenn positiv über Ihren Einbürgerunsantrag entschieden wurde. Nach Zahlung der von der Einbürgerungsbehörde festgesetzten Gebühr händigen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Einbürgerungsurkunde persönlich gegen Empfangsbekenntnis aus.

Die Einbürgerung wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Sie haben danach die Möglichkeit, in unserem Meldeamt Ihren Personalausweis und falls gewünscht einen Reisepass zu beantragen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Einbürgerungsbewerber ab 16 Jahre müssen bereit sein, ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz abzugeben. Das Bekenntnis ist vor Aushändigung der Urkunde mündlich abzulegen und hat folgenden Wortlaut:

"Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."

  • Die Beratungsgespräche bei der Stadtverwaltung sind kostenfrei.
  • Für die Einbürgerung wird von der Einbürgerungsbehörde eine Gebühr in Höhe von 255 Euro erhoben. Für miteingebürgerte Kinder beträgt die Gebühr 51 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen