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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Beschreibung
Wenn Sie in Schloß Holte-Stukenbrock leben, ist der Kreis Gütersloh zuständige Einbürgerungsbehörde.
Erste Anlaufstelle ist für Sie jedoch das Rathaus. Wir beraten Sie im Vorfeld, teilen Ihnen die für Ihren Antrag notwendigen Unterlagen mit, nehmen Ihren Antrag persönlich entgegen und leiten diesen anschließend an den Kreis Gütersloh weiter.
Zum Abschluss des Verfahrens händigen wir Ihnen Ihre Einbürgerungsurkunde aus.
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Welche Dokumente Sie für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen, wird Ihnen einzelfallbezogen mitgeteilt.
Die Bundesbeauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge bietet einen Quick-Check an. Hier können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Beachten Sie bitte, dass dieser Quick-Check unverbindich ist. Ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, wird letztlich im Antragsverfahren entschieden.
Den Quick-Check finden Sie in den Informationen der Bundesbeauftragten, siehe weiterführende Links auf dieser Seite.
Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind umfangreich. Bitte entnehmen Sie diese den Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:
1. Erstes Beratungsgespräch und Aushändigung des Einbürgerungsantrages
Bitte buchen Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Anlässlich dieses Termins teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihren Einbürgerungsantrag zusamengestellt werden müssen und händigen Ihnen das Antragsformular aus.
Gerne stellen wir Ihnen alternativ ein befüllbares Antragsformular zum selber drucken per E-Mail zur Verfügung.
2. Antragsabgabe
Eine digitale Antragstellung ist im Kreis Gütersloh aktuell noch nicht möglich.
Den Antrag auf Einbürgerung nehmen wir ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus entgegen. Hierzu bringen Sie neben dem vollständig ausgefüllten (und noch nicht unterschriebenen) Antragsformular sämtliche Ihnen zuvor mitgeteilten Dokumente im Original mit. Wir fertigen hier Kopien.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Den Antrag unterzeichnen Sie erst bei Antragsabgabe im Beisein Ihrer Sachbearbeiterin.
- Einbürgerungsbewerber ab 16 Jahre müssen bereit sein, sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen zu bekennen (Bekenntnis gem. § 10 Abs. 1 a StAG). Das Bekenntnis ist bei der Antragsabgabe persönlich schriftlich abzugeben.
3. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Wir informieren Sie schriftlich darüber, wenn positiv über Ihren Einbürgerunsantrag entschieden wurde. Nach Zahlung der von der Einbürgerungsbehörde festgesetzten Gebühr händigen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Einbürgerungsurkunde persönlich gegen Empfangsbekenntnis aus.
Die Einbürgerung wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Sie haben danach die Möglichkeit, in unserem Meldeamt Ihren Personalausweis und falls gewünscht einen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Einbürgerungsbewerber ab 16 Jahre müssen bereit sein, ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz abzugeben. Das Bekenntnis ist vor Aushändigung der Urkunde mündlich abzulegen und hat folgenden Wortlaut:
"Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
- Die Beratungsgespräche bei der Stadtverwaltung sind kostenfrei.
- Für die Einbürgerung wird von der Einbürgerungsbehörde eine Gebühr in Höhe von 255 Euro erhoben. Für miteingebürgerte Kinder beträgt die Gebühr 51 Euro.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Weiterführende Links
- Informationen des Kreises Gütersloh zum Thema Einbürgerung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Der Weg zum deutschen Pass - Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wenn Sie in Schloß Holte-Stukenbrock leben, ist der Kreis Gütersloh zuständige Einbürgerungsbehörde.
Erste Anlaufstelle ist für Sie jedoch das Rathaus. Wir beraten Sie im Vorfeld, teilen Ihnen die für Ihren Antrag notwendigen Unterlagen mit, nehmen Ihren Antrag persönlich entgegen und leiten diesen anschließend an den Kreis Gütersloh weiter.
Zum Abschluss des Verfahrens händigen wir Ihnen Ihre Einbürgerungsurkunde aus.
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Welche Dokumente Sie für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen, wird Ihnen einzelfallbezogen mitgeteilt.
Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind umfangreich. Bitte entnehmen Sie diese den Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:
1. Erstes Beratungsgespräch und Aushändigung des Einbürgerungsantrages
Bitte buchen Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Anlässlich dieses Termins teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihren Einbürgerungsantrag zusamengestellt werden müssen und händigen Ihnen das Antragsformular aus.
Gerne stellen wir Ihnen alternativ ein befüllbares Antragsformular zum selber drucken per E-Mail zur Verfügung.
2. Antragsabgabe
Eine digitale Antragstellung ist im Kreis Gütersloh aktuell noch nicht möglich.
Den Antrag auf Einbürgerung nehmen wir ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus entgegen. Hierzu bringen Sie neben dem vollständig ausgefüllten (und noch nicht unterschriebenen) Antragsformular sämtliche Ihnen zuvor mitgeteilten Dokumente im Original mit. Wir fertigen hier Kopien.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Den Antrag unterzeichnen Sie erst bei Antragsabgabe im Beisein Ihrer Sachbearbeiterin.
- Einbürgerungsbewerber ab 16 Jahre müssen bereit sein, sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen zu bekennen (Bekenntnis gem. § 10 Abs. 1 a StAG). Das Bekenntnis ist bei der Antragsabgabe persönlich schriftlich abzugeben.
3. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Wir informieren Sie schriftlich darüber, wenn positiv über Ihren Einbürgerunsantrag entschieden wurde. Nach Zahlung der von der Einbürgerungsbehörde festgesetzten Gebühr händigen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Einbürgerungsurkunde persönlich gegen Empfangsbekenntnis aus.
Die Einbürgerung wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Sie haben danach die Möglichkeit, in unserem Meldeamt Ihren Personalausweis und falls gewünscht einen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Einbürgerungsbewerber ab 16 Jahre müssen bereit sein, ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz abzugeben. Das Bekenntnis ist vor Aushändigung der Urkunde mündlich abzulegen und hat folgenden Wortlaut:
"Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
Die Bundesbeauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge bietet einen Quick-Check an. Hier können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Beachten Sie bitte, dass dieser Quick-Check unverbindich ist. Ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, wird letztlich im Antragsverfahren entschieden.
Den Quick-Check finden Sie in den Informationen der Bundesbeauftragten, siehe weiterführende Links auf dieser Seite.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82031/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3