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Antrag auf Halteverbot nach der StVO
Kurzbeschreibung
Bei Umzügen, Anlieferungen von größeren Lieferungen, Wohnungsauflösungen, etc. kann zur Bereitstellung der passenden Fläche eine temporäre Halteverbotszone (§ 46 StVO) sehr hilfreich sein.
Beschreibung
Für die Einrichtung einer Halteverbotszone wird eine Genehmigung benötigt, diese wird jedoch nur gegen Vorlage eines MVAS-Zertifikats (Qualifikationsnachweis für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) ausgestellt.
Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
- MVAS-Zertifikat
- formloser schriftlicher Antrag
- den Antrag können Sie direkt über das Kontaktformular online stellen und dort auch entsprechende Nachweise hochladen
Die Genehmigung zur Einrichtung einer temporären Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung beantragt werden.
Die Einrichtung einer Halteverbotszone hat mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Datum durch das Aufstellen des Halteverbotsschildes zu erfolgen.
Halteverbotsschilder sind durch den Antragstellenden selbst zu organisieren und aufzustellen.
65,- Euro Verwaltungsgebühren
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Bei Umzügen, Anlieferungen von größeren Lieferungen, Wohnungsauflösungen, etc. kann zur Bereitstellung der passenden Fläche eine temporäre Halteverbotszone (§ 46 StVO) sehr hilfreich sein.
Für die Einrichtung einer Halteverbotszone wird eine Genehmigung benötigt, diese wird jedoch nur gegen Vorlage eines MVAS-Zertifikats (Qualifikationsnachweis für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) ausgestellt.
Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
- MVAS-Zertifikat
- formloser schriftlicher Antrag
- den Antrag können Sie direkt über das Kontaktformular online stellen und dort auch entsprechende Nachweise hochladen
Die Genehmigung zur Einrichtung einer temporären Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung beantragt werden.
Die Einrichtung einer Halteverbotszone hat mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Datum durch das Aufstellen des Halteverbotsschildes zu erfolgen.
Halteverbotsschilder sind durch den Antragstellenden selbst zu organisieren und aufzustellen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/59610/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3