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Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen (Wappen, Logo)
Kurzbeschreibung
Das Wappen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zulässig. Dies gilt auch für ehemalige Wappen der Gemeinden sowie für das städtische „Logo“.
Beschreibung
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens / Logos zu gestatten. Das Stadtwappen / Logo ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens / Logos ist erforderlich.
Für die Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Der Widerruf des Wappens / Logos ist jederzeit möglich, wenn
- etwaige Auflagen zur Nutzung nicht erfüllt werden
- die Genehmigung durch unrichtige Angaben erlangt wurde
- das Wappen / Logo nicht in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- der Anschein eines amtlichen Charakters erweckt wird
- die Nutzung in sitten- oder verfassungswidriger Art erfolgt
- die Nutzung dem Ansehen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock schadet
Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens / Logos setzt voraus, dass
- das Wappen / Logo in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- mit der Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters hervorgerufen wird
Es werden Kosten nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erhoben.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Zentrale Dienste (FB1)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- zentraledienste@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lüke-Kassen
- Voller Name:
Frau Lüke-Kassen
- Telefon:
- 05207 8905-118
Das Wappen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zulässig. Dies gilt auch für ehemalige Wappen der Gemeinden sowie für das städtische „Logo“.
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens / Logos zu gestatten. Das Stadtwappen / Logo ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens / Logos ist erforderlich.
Für die Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens / Logos setzt voraus, dass
- das Wappen / Logo in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- mit der Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters hervorgerufen wird
Der Widerruf des Wappens / Logos ist jederzeit möglich, wenn
- etwaige Auflagen zur Nutzung nicht erfüllt werden
- die Genehmigung durch unrichtige Angaben erlangt wurde
- das Wappen / Logo nicht in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- der Anschein eines amtlichen Charakters erweckt wird
- die Nutzung in sitten- oder verfassungswidriger Art erfolgt
- die Nutzung dem Ansehen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock schadet
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 1 Zentrale Dienste - früher Hauptamt - gehören Beschaffungswesen, Datenschutz, EDV und Informationstechnik (IT), Statistik, Betreuung von Rat und Haupt- und Finanzausschuss, Personalwesen und Organisation. Als Sonderaufgaben, die ausschließlich zu bestimmten Zeitpunkten wahrzunehmen sind, werden vom Fachbereich Zentrale Dienste Wahlen aller Art sowie gegebenenfalls Bürgerentscheide organisiert.
FB 1