Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Minderjährige vor Beginn einer Beschäftigung ärztlich untersuchen lassen, um deren Eignung für den Beruf festzustellen. Für die Untersuchung kann man sich z.B. an seinen Hausarzt wenden. Vorab muss dafür allerdings ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein (USB) bei der Meldebehörde des eigenen Wohnortes abgeholt werden.
Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um die Erstuntersuchung oder um eine Nachuntersuchung handelt.
Zum Untersuchungsberechtigungsschein bekommen Sie gleichzeitig einen Erhebungsbogen ausgehändigt. In dem Erhebungsbogen müssen vorab schon einige gesundheitsliche Frage beantwortet werden. Daher ist es anzuraten diesen Bogen zusammen mit seinen Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) auszufüllen.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen reicht man dann zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt ein.
Beantragen kann man den Untersuchungsberechtigungsschein selbst oder durch die Eltern online: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Beantragung haben, dürfen Sie weiterhin persönlich hier im Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vorbeikommen. Buchen Sie dafür bitte einen Termin.
Untersuchungsberechtigungsscheine (für Erst- und Nachuntersuchungen) werden üblicherweise nur einmal ausgestellt. Bei Verlust kann ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Weitere Ausstellungen sind möglich, wenn:
- die Person bereits zur Erstuntersuchung war, die Beschäfitgung dann aber erst nach einem Jahr oder länger begonnen wird,
- ein Wechsel des Arbeitgebers angestrebt wird. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb eines Jahres eine weitere Ausstellung nicht möglich ist und man von seinem "alten" Arbeitgeber das damalige Untersuchungsergebnis anfordern muss. Sollte die Untersuchung dann länger als ein Jahr zurückliegen, kann ein neuer erster Untersuchungsberechigungsschein ausgestellt werden.
kostenlos
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Minderjährige vor Beginn einer Beschäftigung ärztlich untersuchen lassen, um deren Eignung für den Beruf festzustellen. Für die Untersuchung kann man sich z.B. an seinen Hausarzt wenden. Vorab muss dafür allerdings ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein (USB) bei der Meldebehörde des eigenen Wohnortes abgeholt werden.
Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um die Erstuntersuchung oder um eine Nachuntersuchung handelt.
Zum Untersuchungsberechtigungsschein bekommen Sie gleichzeitig einen Erhebungsbogen ausgehändigt. In dem Erhebungsbogen müssen vorab schon einige gesundheitsliche Frage beantwortet werden. Daher ist es anzuraten diesen Bogen zusammen mit seinen Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) auszufüllen.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen reicht man dann zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt ein.
Beantragen kann man den Untersuchungsberechtigungsschein selbst oder durch die Eltern online: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Beantragung haben, dürfen Sie weiterhin persönlich hier im Einwohnermeldeamt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vorbeikommen. Buchen Sie dafür bitte einen Termin.
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Untersuchungsberechtigungsscheine (für Erst- und Nachuntersuchungen) werden üblicherweise nur einmal ausgestellt. Bei Verlust kann ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Weitere Ausstellungen sind möglich, wenn:
- die Person bereits zur Erstuntersuchung war, die Beschäfitgung dann aber erst nach einem Jahr oder länger begonnen wird,
- ein Wechsel des Arbeitgebers angestrebt wird. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb eines Jahres eine weitere Ausstellung nicht möglich ist und man von seinem "alten" Arbeitgeber das damalige Untersuchungsergebnis anfordern muss. Sollte die Untersuchung dann länger als ein Jahr zurückliegen, kann ein neuer erster Untersuchungsberechigungsschein ausgestellt werden.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3