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Amtsblatt
Kurzbeschreibung
Ausfluss der verfassungrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Festlegung des Gesetzgebers, dass Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln können.
Mit diesen Satzungen wird sogenanntes "Ortsrecht" gesetzt. Damit sie in Kraft treten können, bedürfen sie der vorherigen Bekanntmachung. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung (sog. "ortsübliche" Bekanntmachung) legt jede Kommune in ihrer Hauptsatzung fest.
In der Hauptsatzung Schloß Holte-Stukenbrocks ist festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt erfolgen.
Beschreibung
Die Amtsblätter ab 2008 stehen hier zur Verfügung.
Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Noch ältere Amtsblätter können während der Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich Zentrale Dienste eingesehen werden.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Zentrale Dienste (FB1)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- zentraledienste@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Meise
- Voller Name:
Frau Meise
- Telefon:
- 05207 8905-519
Ausfluss der verfassungrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Festlegung des Gesetzgebers, dass Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln können.
Mit diesen Satzungen wird sogenanntes "Ortsrecht" gesetzt. Damit sie in Kraft treten können, bedürfen sie der vorherigen Bekanntmachung. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung (sog. "ortsübliche" Bekanntmachung) legt jede Kommune in ihrer Hauptsatzung fest.
In der Hauptsatzung Schloß Holte-Stukenbrocks ist festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt erfolgen.
Die Amtsblätter ab 2008 stehen hier zur Verfügung.
Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Noch ältere Amtsblätter können während der Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich Zentrale Dienste eingesehen werden.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/30944/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 1 Zentrale Dienste - früher Hauptamt - gehören Beschaffungswesen, Datenschutz, EDV und Informationstechnik (IT), Statistik, Betreuung von Rat und Haupt- und Finanzausschuss, Personalwesen und Organisation. Als Sonderaufgaben, die ausschließlich zu bestimmten Zeitpunkten wahrzunehmen sind, werden vom Fachbereich Zentrale Dienste Wahlen aller Art sowie gegebenenfalls Bürgerentscheide organisiert.
FB 1