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Kirchenaustritt
Kurzbeschreibung
Wenn Sie aus einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten wollen, müssen Sie persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben. Während die Erkärung in einigen Bundesländern beim Standesamt abgegeben werden kann, gilt für Nordrhein-Westfalen, dass die Erkärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren ersten Wohnsitz hat oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form
erfolgt. Eine Erkärung beim Standesamt ist in Nordrhein-Westfalen nicht möglich.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Wenn Sie aus einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten wollen, müssen Sie persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben. Während die Erkärung in einigen Bundesländern beim Standesamt abgegeben werden kann, gilt für Nordrhein-Westfalen, dass die Erkärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren ersten Wohnsitz hat oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form
erfolgt. Eine Erkärung beim Standesamt ist in Nordrhein-Westfalen nicht möglich.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/197766/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3