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Förderprogramm für den Bereich Sanieren & Bauen
Kurzbeschreibung
Die Stadt unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien und die Installation moderner, effizienter Heizsysteme. Ziel ist es, fossile Energieträger zu ersetzen und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren.
ACHTUNG: Die Stadt fördert keine Maßnahme, deren Rechnungsdatum vor dem 01.01.25 liegt. Förderungen gibt es erst für Maßnahmen ab dem 01.01.25!
Beschreibung
Förderung für Fenster, Türen und Dämmung
Im Rahmen der Sanierungs- und Bauförderung können Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Bestandsgebäudes fördern lassen. Die Förderung umfasst den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Dämmung von Wänden, Dächern und Böden.
Fenster und Türen:
Förderhöhe: 50€ pro Fenster, 200€ pro Tür, maximal 1.000€ insgesamt (max. 50% der Kosten).
Bedingungen:
- Gilt nur für Bestandsobjekte.
- Fenster und Glastüren: Eine 3-fach Verglasung dient als Standard (Abweichungen nur nach Einzelbegründung).
- Nur Türen, die eine beheizte Gebäudehülle oder beheizte Wohnung abgrenzen.
- Innentüren nur nach Einzelbegründung.
Nachweis:
- Rechnung vom Fachbetrieb oder Materialkosten.
- Aus der Rechnung müssen die Art der Fenster/Türen und die technischen Angaben, sowie die Art der Verglasung ersichtlich sein.
- Abweichung von der 3-fach Verglasung: Nachweis durch einen Energieberater oder Fachunternehmer, dass eine 3-fach Verglasung baulich nicht möglich ist.
Dämmung (Außenwand, Dach, Kellerdecke/Boden, Innenwand):
Förderhöhe: 20% der Kosten, maximal 2.000€.
Bedingungen:
- Gilt nur für Bestandsobjekte.
- Die Dämmstoffe müssen aus nachwachsenden Rohstoffen, mineralischen Ursprungs oder Recycling-Materialien bestehen (außer bei Einblasdämmung und Dämmung von Kellern gegen Erdreich).
- Keine Förderung für erdölbasierte Produkte.
Nachweis:
- Bericht im KlimaWerkerSHS.
- Rechnung vom Fachbetrieb oder, bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe, Erstattung der Materialkosten mit Einzelbegründung.
- U-Werte müssen aus der Rechnung hervorgehen.
Nutzen Sie die Förderung, um Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig von der finanziellen Unterstützung zu profitieren!
Bei dem Förderprogramm »Umwelt- und Energiebonus« handelt es sich um eine freiwillige Leistung aus städtischen Haushaltsmitteln.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren haushaltsrechtlichen Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und prüffähiger Anträge, einschließlich aller erforderlichen Nachweise.
Sind die haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel erschöpft, entscheidet die Lokalpolitik über eine mögliche Erhöhung der Mittel. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bzw. der Rat ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Bei einer erheblichen Veränderung der Finanzlage ist die Stadt berechtigt, das Förderprogramm einzustellen und keine weiteren Förderzusagen zu erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die veränderte Finanzlage zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre oder einem Haushaltssicherungskonzept im betreffenden Jahr führt oder bereits geführt hat.
- Bericht im KlimaWerkerSHS
- Rechnung Fachbetrieb
- oder: Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe: Erstattung Materialkosten auf Einzelbegründung (U-Werte müssen aus der Rechnung hervorgehen)
- Aus der Rechnung sind die Art und die technischen Angaben der Fenster/Türen, sowie die Art der Verglasung ersichtlich Abweichung vom Standard der 3-fach Verglasung: Nachweis eines Energieberaters oder Fachunternehmers, dass eine 3-fach Verglasung aus baulicher Sicht und ohne erheblichen weiteren Sanierungsaufwand nicht möglich ist. Eine Einblasdämmung gilt dabei nicht als erheblicher Sanierungsaufwand
Eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW oder einen zertifizierten Energieberater (BAFA, Energieeffizienz-Expertenliste oder der Stadt) ist vor der Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Dies gilt nicht für Neubauten oder bestimmte Maßnahmen wie Einblasdämmung.
Der Nachweis über die Beratung erfolgt durch einen Leistungsschein oder ein Beratungsprotokoll.
Wichtige Information zur Antragstellung bei Klimawerker SHS
Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung für ein abgeschlossenes Vorhaben beantragen möchten, müssen sich vorab auf der Webseite des Klimawerker SHS unter www.klimawerkershs.de registrieren.
Im Rahmen der Antragstellung ist es zwingend erforderlich, einen Beitrag in der Kategorie „Projekt“ zu erstellen. Dieser Beitrag muss eine Beschreibung des bereits abgeschlossenen Vorhabens enthalten. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Bild hinzuzufügen, um das Vorhaben visuell zu dokumentieren. Die Einreichung dieses Beitrags ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Förderantrags.
Achten Sie darauf, dass die Beschreibung alle relevanten Informationen enthält, die für die Bewertung des abgeschlossenen Projekts notwendig sind.
Onlinedienstleistung
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Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Klimaschutz
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- klimaschutz@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Linne
- Voller Name:
Frau Linne
- Telefon:
- 05207 8905-5143