Förderprogramm für den Bereich Konsum

Kurzbeschreibung

Die Stadt unterstützt die Reparatur von Großgeräten, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Abfall zu reduzieren. Ziel ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern und Ressourcen zu schonen.

Beschreibung

Förderung für die Reparatur von Großgeräten

Im Rahmen der Konsumförderung können Sie die Reparatur von Großgeräten wie Waschmaschinen oder Spülmaschinen mit bis zu 50% der Kosten (max. 150€) fördern lassen. Die Förderung gilt für Geräte, deren Energieeffizienzklasse mindestens A ist, oder im Einzelfall auch B. Geräte, die vor 2021 angeschafft wurden, können ebenfalls gefördert werden, wobei die damals gültigen Energieeffizienzklassen berücksichtigt werden.

Bedingungen:

  •    Der Reparaturdienst muss aus SHS oder der Umgebung (bis zu 30 km) kommen.
  •    Nachweis über die Reparaturkosten: Bitte reichen Sie die Rechnung und den Reparaturbericht ein.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Geräte nachhaltig zu reparieren und gleichzeitig von der Förderung zu profitieren!

Bei dem Förderprogramm »Umwelt- und Energiebonus« handelt es sich um eine freiwillige Leistung aus städtischen Haushaltsmitteln.

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren haushaltsrechtlichen Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und prüffähiger Anträge, einschließlich aller erforderlichen Nachweise.

Sind die haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel erschöpft, entscheidet die Lokalpolitik über eine mögliche Erhöhung der Mittel. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bzw. der Rat ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Bei einer erheblichen Veränderung der Finanzlage ist die Stadt berechtigt, das Förderprogramm einzustellen und keine weiteren Förderzusagen zu erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die veränderte Finanzlage zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre oder einem Haushaltssicherungskonzept im betreffenden Jahr führt oder bereits geführt hat.

 

  • Rechnung
  • Beleg Energieeffizienzklasse repariertes Gerät (z. B. Foto des Aufklebers)
  • Die Bagatellgrenze für Auszahlungen von 100 Euro pro Antrag gilt nicht für den Bereich »Konsum«! D.h. es sind auch Förderanträge für unter 100 Euro liegende Beträge möglich.
  • Reparateur aus SHS oder 30km Umgebung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen