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Förderprogramm für den Bereich Mobilität
Kurzbeschreibung
Die Stadt fördert den Einsatz von Lastenrädern, um umweltfreundliche Transportlösungen im urbanen Raum zu unterstützen. Ziel ist es, den motorisierten Verkehr zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsalternativen attraktiver zu machen.
ACHTUNG: Die Stadt fördert keine Maßnahme, deren Rechnungsdatum vor dem 01.01.25 liegt. Förderungen gibt es erst für Maßnahmen ab dem 01.01.25!
Beschreibung
Förderung für den Kauf eines Lastenrads
Im Rahmen der Mobilitätsförderung können Sie den Kauf eines Lastenrads unterstützen lassen. Die Förderung umfasst eine Rückerstattung von bis zu 20% der Anschaffungskosten, maximal jedoch 750€. Gefördert werden ausschließlich Lastenräder, die ab Werk serienmäßig mit festmontierten Vorrichtungen ausgestattet sind, die es ermöglichen, Kinder oder Gegenstände sicher zu transportieren.
Bedingungen:
- Der Kauf muss bei einem örtlichen Fahrradgeschäft (innerhalb von 30 km von SHS) erfolgen.
- Nachweis über die Anschaffung: Bitte reichen Sie die Rechnung sowie einen Bericht im KlimaWerkerSHS ein.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um umweltfreundlich und komfortabel unterwegs zu sein und von der Förderung zu profitieren!
Bei dem Förderprogramm »Umwelt- und Energiebonus« handelt es sich um eine freiwillige Leistung aus städtischen Haushaltsmitteln.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren haushaltsrechtlichen Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger und prüffähiger Anträge, einschließlich aller erforderlichen Nachweise.
Sind die haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel erschöpft, entscheidet die Lokalpolitik über eine mögliche Erhöhung der Mittel. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bzw. der Rat ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Bei einer erheblichen Veränderung der Finanzlage ist die Stadt berechtigt, das Förderprogramm einzustellen und keine weiteren Förderzusagen zu erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die veränderte Finanzlage zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre oder einem Haushaltssicherungskonzept im betreffenden Jahr führt oder bereits geführt hat.
- Rechnung Anschaffung
- Bericht im KlimaWerkerSHS
Kauf aus örtlichen Fahrradgeschäften (SHS oder Umgebung bis zu 30km).
Wichtige Information zur Antragstellung bei Klimawerker SHS
Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung für ein abgeschlossenes Vorhaben beantragen möchten, müssen sich vorab auf der Webseite des Klimawerker SHS unter www.klimawerkershs.de registrieren.
Im Rahmen der Antragstellung ist es zwingend erforderlich, einen Beitrag in der Kategorie „Projekt“ zu erstellen. Dieser Beitrag muss eine Beschreibung des bereits abgeschlossenen Vorhabens enthalten. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Bild hinzuzufügen, um das Vorhaben visuell zu dokumentieren. Die Einreichung dieses Beitrags ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Förderantrags.
Achten Sie darauf, dass die Beschreibung alle relevanten Informationen enthält, die für die Bewertung des abgeschlossenen Projekts notwendig sind.
Onlinedienstleistung
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Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Klimaschutz
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- klimaschutz@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Linne
- Voller Name:
Frau Linne
- Telefon:
- 05207 8905-5143