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Asylangelegenheiten
Beschreibung
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.
Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an
- Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
- abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
- sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten.
- Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt.
Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.
Am Mittwoch ist dieser Fachbereich für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für die soziale Betreuung der Asylbewerber sind Frau Susan Lütke und Frau Lana Odeh zuständig.
Frau Lütke und Frau Odeh haben ihr Büro im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Erdgeschoss, Zimmer 35, Tel. (05207) 8905-335.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Soziales (FB 4.2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- soziales@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Asylangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- asyl@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Becker
- Voller Name:
Frau Becker
- Position:
- stellv. Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-313
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Demmer
- Voller Name:
Frau Demmer
- Telefon:
- 05207 8905-314
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.
Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an
- Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
- abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
- sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten.
- Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt.
Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.
Am Mittwoch ist dieser Fachbereich für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für die soziale Betreuung der Asylbewerber sind Frau Susan Lütke und Frau Lana Odeh zuständig.
Frau Lütke und Frau Odeh haben ihr Büro im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Erdgeschoss, Zimmer 35, Tel. (05207) 8905-335.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1571/show
Der Fachbereich Soziales erbringt ein breites Spektrum von Dienstleistungen und Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere gemäß SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes, um den hilfeberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bzw. Asylsuchenden eine Lebensführung zu ermöglichen, die den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellt und der Würde des Menschen entspricht. In Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsbetreuung wird Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration geholfen, damit sie sich am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Bereichs Soziales ist die Unterstützung bei der Wohnraumversorgung. Die wesentlichen Maßnahmen hierbei sind die Gewährung von Wohngeld als Mietzuschuss (Miete) oder Lastenzuschuss (Eigentum) und die soziale Wohnraumförderung durch Mittel der NRW.BANK. Die Servicestelle Rente unterstützt in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung (Kontenklärung). Ferner bietet der Fachbereich Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine kostenlose, neutrale und Träger-unabhängige Pflegeberatung an.
FB 4.2