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Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich seit dem 01.01.2013 durch einen Geräte-unabhängigen Rundfunkbeitrag.
Es gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag; unabhängig davon, wieviel Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Menschen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, müssen einen ermäßigten Beitrag zahlen.
Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG können sich befreien lassen.
Für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
Formulare und Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag erhalten Sie im Fachbereich Soziales oder unter www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Soziales (FB 4.2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- soziales@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Amann
- Voller Name:
Frau Amann
- Telefon:
- 05207 8905-310
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich seit dem 01.01.2013 durch einen Geräte-unabhängigen Rundfunkbeitrag.
Es gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag; unabhängig davon, wieviel Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Menschen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, müssen einen ermäßigten Beitrag zahlen.
Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG können sich befreien lassen.
Für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
Formulare und Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag erhalten Sie im Fachbereich Soziales oder unter www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1562/show
Der Fachbereich Soziales erbringt ein breites Spektrum von Dienstleistungen und Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere gemäß SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes, um den hilfeberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bzw. Asylsuchenden eine Lebensführung zu ermöglichen, die den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellt und der Würde des Menschen entspricht. In Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsbetreuung wird Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration geholfen, damit sie sich am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Bereichs Soziales ist die Unterstützung bei der Wohnraumversorgung. Die wesentlichen Maßnahmen hierbei sind die Gewährung von Wohngeld als Mietzuschuss (Miete) oder Lastenzuschuss (Eigentum) und die soziale Wohnraumförderung durch Mittel der NRW.BANK. Die Servicestelle Rente unterstützt in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung (Kontenklärung). Ferner bietet der Fachbereich Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine kostenlose, neutrale und Träger-unabhängige Pflegeberatung an.
FB 4.2