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Sterbefall anzeigen
Kurzbeschreibung
Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.
- §§ 28 - 31 Personenstandsgesetz (PStG) - Anzeige und Beurkundung
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW)
- §§ 2, 38 Personenstandsverordnung
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Ausweisdokument der anzeigenden Person
- Ausweisdokument der verstorbenen Person
- Todesbescheinigung
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der verstorbenen Person
- ggf. Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde) der verstorbenen Person
- ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten
- ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Spätaussiedler-/Vertriebeneneigenschaft: Registrierschein, Vertriebenenausweis, Nachweise über evtl. abgegebene Namenserklärungen, wurde auf Antrag ein Familienbuch angelegt, bitte auch darüber Unterlagen
- besitzt die verstorbene Person eine ausländische Staatsangehörigkeit: Nachweis der Staatsangehörigkeit in Form des Nationalpasses, bei EU-Angehörigen Identitätskarte
- bei Scheidungen im Ausland sind Besonderheiten zu beachten. In diesem Fall ist dringend die Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, Kopien reichen für die Beurkundung eines Sterbefalles nicht aus. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Der Tod ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag.
Anzeige des Sterbefalles:
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten und die Anzeige des Sterbefalles. Ist der Sterbefall zuhause eingetreten, kann der Sterbefall alternativ mündlich durch eine angehörige Person angezeigt werden, die von dem Sterbefall weiß. Wollen Sie einen Sterbefall anzeigen, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch mit uns in Verbindung.
Ist der Sterbefall in einem Altenheim oder einer ähnlichen Anstalt eingetreten, wird eine schriftliche Sterbefallanzeige dieser Einrichtung benötigt.
Wurden Ermittlungen durch die Polizei vorgenommen, wird der Sterbefall von der zuständigen Polizeibehörde beim Standesamt angezeigt.
Beurkundung des Sterbefalles:
Liegen sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles vor, wird diese durch die Standesbeamtin vorgenommen. Die Beisetzung eines Verstorbenen / Einäscherung darf erst nach Vorlage einer Sterbeurkunde vorgenommen werden.
Ggf. Zurückstellung der Beurkundung:
Im Falls fehlender Urkunden ist eine Zurückstellung der Beurkundung möglich. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Zwecke der Beisetzung / Einäscherung genutzt werden kann.
Ausstellung von Sterbeurkunden:
Im Anschluss an die Beurkundung werden Sterbeurkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl ausgestellt.
Mitteilungspflichten:
Über den eingetretenen Sterbefall informieren wir aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten die zuständige Meldebehörde, das Geburten- und ggf. Eheschließungsstandesamt der verstorbenen Person, das Zentrale Testamentsregister (Bundesnotarkammer), bei ausländischer Staatsangehörigkeit ggf. ausländische Konsulate und das Finanzamt.
- Beurkundung des Sterbefalles - gebührenfrei
- Bescheinigung Zurückstellung - gebührenfrei
- Sterbeurkunde - 10 Euro
- jede weitere Sterbeurkunde - 5 Euro
- mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag - 10 Euro
- Urkunden für Bestattung, Krankenkasse und Rentenversicherung - gebührenfrei
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.
- §§ 28 - 31 Personenstandsgesetz (PStG) - Anzeige und Beurkundung
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW)
- §§ 2, 38 Personenstandsverordnung
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Ausweisdokument der anzeigenden Person
- Ausweisdokument der verstorbenen Person
- Todesbescheinigung
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der verstorbenen Person
- ggf. Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde) der verstorbenen Person
- ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten
- ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Spätaussiedler-/Vertriebeneneigenschaft: Registrierschein, Vertriebenenausweis, Nachweise über evtl. abgegebene Namenserklärungen, wurde auf Antrag ein Familienbuch angelegt, bitte auch darüber Unterlagen
- besitzt die verstorbene Person eine ausländische Staatsangehörigkeit: Nachweis der Staatsangehörigkeit in Form des Nationalpasses, bei EU-Angehörigen Identitätskarte
- bei Scheidungen im Ausland sind Besonderheiten zu beachten. In diesem Fall ist dringend die Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, Kopien reichen für die Beurkundung eines Sterbefalles nicht aus. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Anzeige des Sterbefalles:
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten und die Anzeige des Sterbefalles. Ist der Sterbefall zuhause eingetreten, kann der Sterbefall alternativ mündlich durch eine angehörige Person angezeigt werden, die von dem Sterbefall weiß. Wollen Sie einen Sterbefall anzeigen, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch mit uns in Verbindung.
Ist der Sterbefall in einem Altenheim oder einer ähnlichen Anstalt eingetreten, wird eine schriftliche Sterbefallanzeige dieser Einrichtung benötigt.
Wurden Ermittlungen durch die Polizei vorgenommen, wird der Sterbefall von der zuständigen Polizeibehörde beim Standesamt angezeigt.
Beurkundung des Sterbefalles:
Liegen sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles vor, wird diese durch die Standesbeamtin vorgenommen. Die Beisetzung eines Verstorbenen / Einäscherung darf erst nach Vorlage einer Sterbeurkunde vorgenommen werden.
Ggf. Zurückstellung der Beurkundung:
Im Falls fehlender Urkunden ist eine Zurückstellung der Beurkundung möglich. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Zwecke der Beisetzung / Einäscherung genutzt werden kann.
Ausstellung von Sterbeurkunden:
Im Anschluss an die Beurkundung werden Sterbeurkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl ausgestellt.
Mitteilungspflichten:
Über den eingetretenen Sterbefall informieren wir aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten die zuständige Meldebehörde, das Geburten- und ggf. Eheschließungsstandesamt der verstorbenen Person, das Zentrale Testamentsregister (Bundesnotarkammer), bei ausländischer Staatsangehörigkeit ggf. ausländische Konsulate und das Finanzamt.
Der Tod ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1509/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3