Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Sterbefall
Kurzbeschreibung
Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.
Beschreibung
Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.
In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.
Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.
War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.
Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.
Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.
In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.
Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.
War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3