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SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Sie können Ihre fälligen Zahlungen durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auf einfache und bequeme Weise entrichten.
I H R E V O R T E I L E
- Lästige Überwachung von Zahlungsterminen fällt weg
- Sie zahlen immer nur den fälligen Betrag
- Sie zahlen immer pünktlich und vermeiden dadurch ärgerliche Säumnisfolgen
- Umständliche Einzelüberweisungen entfallen
- Die Einrichtung/Änderung bestehender Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut und die damit verbundenen evtl. Kosten fallen weg
- Die Erstattung von Beträgen erfolgt umgehend auf die angegebene Bankverbindung
S I E E R L E I C H T E R N U N S
- Eine ansonsten zeitaufwändige Zuordnung der Zahlungseingänge
- Eventuell Nachforschungsarbeiten bei fehlender Angabe des Verwendungszwecks
Falls Sie sich für diese Art der Zahlung entscheiden, vergessen Sie bitte nicht, eventuell bei Ihrer Bank bereits eingerichtete Daueraufträge zu löschen!
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats/einer Einzugsermächtigung muss schriftlich erfolgen.
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Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Vogt
- Voller Name:
Frau Vogt
- Telefon:
- 05207 8905-5125