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Beglaubigungen
Beschreibung
Für Bewerbungen oder Anträge werden oftmals beglaubigte Unterlagen gefordert.
Wir können beglaubigte Kopien von Ihren Originalunterlagen erstellen. Die Originale müssen vorgelegt werden, Kopien fertigen wir gerne kostenlos für Sie.
Achtung:
In Deutschland ausgestellte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen hier nicht beglaubigt werden. Das ausstellende Standesamt kann jederzeit neue Urkunden ausstellen.
Unterschriften dürfen hier nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden muss. (Beispiel: Eine Grenzübertrittserlaubnis, mit der ein Kind ohne Sorgeberechtigte ins Ausland reisen darf.)
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen, dürfen hier nicht beglaubigt werden. (Beispiel: Schenkung nach § 516 BGB, Bürgschaft)
Die Vorsorgevollmacht darf hier ebenfalls nicht beglaubigt werden. Hierfür ist die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh zuständig.
Für das Ausland:
Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der Bezirksregierung Detmold.
Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit.
§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- Beglaubigung von Unterschriften = 2,50 €
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u.Ä. je Dokument = 4,20 €
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen für schulische und ausbildungsrelevante Zwecke je Dokument = 3,00 €
(Kopien, die wir für eine Beglaubigung erstellen, sind gebührenfrei.)
- Barzahlung oder EC-Karte (bei Aushändigung der Unterlagen)
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Weiterführende Links
Für Bewerbungen oder Anträge werden oftmals beglaubigte Unterlagen gefordert.
Wir können beglaubigte Kopien von Ihren Originalunterlagen erstellen. Die Originale müssen vorgelegt werden, Kopien fertigen wir gerne kostenlos für Sie.
Achtung:
In Deutschland ausgestellte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen hier nicht beglaubigt werden. Das ausstellende Standesamt kann jederzeit neue Urkunden ausstellen.
Unterschriften dürfen hier nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden muss. (Beispiel: Eine Grenzübertrittserlaubnis, mit der ein Kind ohne Sorgeberechtigte ins Ausland reisen darf.)
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen, dürfen hier nicht beglaubigt werden. (Beispiel: Schenkung nach § 516 BGB, Bürgschaft)
Die Vorsorgevollmacht darf hier ebenfalls nicht beglaubigt werden. Hierfür ist die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh zuständig.
Für das Ausland:
Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der Bezirksregierung Detmold.
Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit.
§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1505/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3