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Befreiung von der Biotonne
Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 03.11.1998 kann nur eine Befreiung von der Komposttonne erteilt werden, wenn sämtliche auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle ordnungsgemäß verwertet, d.h. verfüttert oder kompostiert werden. Um eine zweckentsprechende Verwendung des Kompostes zu gewährleisten, ohne den Boden dabei zu überdüngen, wurde als Richtschnur eine Mindestgröße von 100 qm Freifläche pro Person festgesetzt, auf der das fertige Kompostmaterial eingesetzt werden kann.
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Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt (FB 7)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Entsorgung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- abfall@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Büschemann
- Voller Name:
Frau Büschemann
- Telefon:
- 05207 8905-5137
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 03.11.1998 kann nur eine Befreiung von der Komposttonne erteilt werden, wenn sämtliche auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle ordnungsgemäß verwertet, d.h. verfüttert oder kompostiert werden. Um eine zweckentsprechende Verwendung des Kompostes zu gewährleisten, ohne den Boden dabei zu überdüngen, wurde als Richtschnur eine Mindestgröße von 100 qm Freifläche pro Person festgesetzt, auf der das fertige Kompostmaterial eingesetzt werden kann.
Im Fachbereich 7 Tiefbau und Umwelt - früher Tiefbauamt - als "technische Abteilung" werden sämtliche Fragen der Erschließung von Grundstücken durch Verkehrswege und Anlagen der Wasserver- und -entsorgung geklärt.
So verschaffen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Tiefbau und Umwelt dem Ratsuchenden Auskunft darüber, ob private Anlagen (Hausbrunnen, 3-Kammer-Klärgrube o. ä.) errichtet werden müssen, oder ob hierfür öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Erschließung neuer Baugebiete mit allen erforderlichen öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen geplant und gebaut.
Hierzu gehört auch die Betriebsführung des Klärwerks, das das Abwasser der Stadt umweltgerecht reinigt. Die Abfallentsorgung ist ebenfalls ein Bestandteil des Aufgabengebietes. Von hier wird die Sperrmüll- und Kühlgeräteabfuhr verwaltet und defekte Mülltonnen können hier gemeldet werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben zudem Auskunft über die Themen Abfallvermeidung und -verwertung. Auch Fragen zum Klima- und Umweltschutz können hier beantwortet werden.
Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Anlagen und Grünflächen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereich Tiefbau und Umwelt .
Diese Aufgabe erledigt der städtische Bauhof, angesiedelt an der Alten Speller Straße 22, der ebenfalls zum Tiefbauamt gehört.