Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Kurzbeschreibung

Die Stadt SHS betreibt keine Parkraumbewirtschaftungszone, d. h. es gibt keine öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet an denen man ein Parkticket ziehen muss. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen das Parken durch Verkehrszeichen eingeschränkt ist. Darunter fallen u. a. das Holter Ortszentrum (Holter Kirchplatz, Annastraße, Marienstraße) und der Parkplatz des Rathauses.

Beschreibung

 

Leider kann die Stadt nicht dauerhaft alle Parkplätze auf Verkehrsverstöße kontrollieren und diese ahnden. Dafür sind die personellen Mittel eingeschränkt. Grundsätzlich bestehen auch keine Parkprobleme, welches ein durchgängiges Kontrollieren notwendig machen. Dennoch ist die Stadtverwaltung bemüht, die Verkehrsverhältnisse zu kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls zu ahnden.

 Es besteht jedoch für jeden die Möglichkeit, Parkverstöße bei der Stadt anzuzeigen. Hierzu müssen folgende Pflichtangaben gemacht werden:

  • Datum und Uhrzeit

  • Straße und Hausnummer (bzw. Beschreibung der Örtlichkeit, Fahrtrichtung)

  • Kennzeichen, Fahrzeug (Marke und Modell), Farbe

  • Ihren Namen (um als Zeuge im Verfahren benannt werden zu können)

  • Beschreibung des Verstoßes

  • evtl. Foto des Fahrzeugs

 

Die Sachbearbeitung erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen. Die Anzeige wird zunächst geprüft und bei einem Vorliegen der Tatbestände kann der Verstoß geahndet werden.

 Hierzu können Sie das Formular ausfüllen, unterschreiben und hier einzureichen.

Wichtiger Hinweis: Anonymen Hinweisen kann die Stadt nicht nachgehen, da zwingend ein Zeuge benannt werden muss.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen