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Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Kurzbeschreibung
Die Stadt SHS betreibt keine Parkraumbewirtschaftungszone, d. h. es gibt keine öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet an denen man ein Parkticket ziehen muss. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen das Parken durch Verkehrszeichen eingeschränkt ist. Darunter fallen u. a. das Holter Ortszentrum (Holter Kirchplatz, Annastraße, Marienstraße) und der Parkplatz des Rathauses.
Beschreibung
Leider kann die Stadt nicht dauerhaft alle Parkplätze auf Verkehrsverstöße kontrollieren und diese ahnden. Dafür sind die personellen Mittel eingeschränkt. Grundsätzlich bestehen auch keine Parkprobleme, welches ein durchgängiges Kontrollieren notwendig machen. Dennoch ist die Stadtverwaltung bemüht, die Verkehrsverhältnisse zu kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls zu ahnden.
Es besteht jedoch für jeden die Möglichkeit, Parkverstöße bei der Stadt anzuzeigen. Hierzu müssen folgende Pflichtangaben gemacht werden:
-
Datum und Uhrzeit
-
Straße und Hausnummer (bzw. Beschreibung der Örtlichkeit, Fahrtrichtung)
-
Kennzeichen, Fahrzeug (Marke und Modell), Farbe
-
Ihren Namen (um als Zeuge im Verfahren benannt werden zu können)
-
Beschreibung des Verstoßes
-
evtl. Foto des Fahrzeugs
Die Sachbearbeitung erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen. Die Anzeige wird zunächst geprüft und bei einem Vorliegen der Tatbestände kann der Verstoß geahndet werden.
Hierzu können Sie das Formular ausfüllen, unterschreiben und hier einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Anonymen Hinweisen kann die Stadt nicht nachgehen, da zwingend ein Zeuge benannt werden muss.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Ordnungsamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Die Stadt SHS betreibt keine Parkraumbewirtschaftungszone, d. h. es gibt keine öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet an denen man ein Parkticket ziehen muss. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen das Parken durch Verkehrszeichen eingeschränkt ist. Darunter fallen u. a. das Holter Ortszentrum (Holter Kirchplatz, Annastraße, Marienstraße) und der Parkplatz des Rathauses.
Leider kann die Stadt nicht dauerhaft alle Parkplätze auf Verkehrsverstöße kontrollieren und diese ahnden. Dafür sind die personellen Mittel eingeschränkt. Grundsätzlich bestehen auch keine Parkprobleme, welches ein durchgängiges Kontrollieren notwendig machen. Dennoch ist die Stadtverwaltung bemüht, die Verkehrsverhältnisse zu kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls zu ahnden.
Es besteht jedoch für jeden die Möglichkeit, Parkverstöße bei der Stadt anzuzeigen. Hierzu müssen folgende Pflichtangaben gemacht werden:
-
Datum und Uhrzeit
-
Straße und Hausnummer (bzw. Beschreibung der Örtlichkeit, Fahrtrichtung)
-
Kennzeichen, Fahrzeug (Marke und Modell), Farbe
-
Ihren Namen (um als Zeuge im Verfahren benannt werden zu können)
-
Beschreibung des Verstoßes
-
evtl. Foto des Fahrzeugs
Die Sachbearbeitung erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen. Die Anzeige wird zunächst geprüft und bei einem Vorliegen der Tatbestände kann der Verstoß geahndet werden.
Hierzu können Sie das Formular ausfüllen, unterschreiben und hier einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Anonymen Hinweisen kann die Stadt nicht nachgehen, da zwingend ein Zeuge benannt werden muss.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3